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Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden. In gewissen Sachbereichen ist das Gericht auch für die Überprüfung kantonaler Entscheide zuständig und urteilt ausserdem vereinzelt in Klageverfahren. Soweit das Bundesverwaltungsgericht nicht als letzte Instanz entscheidet, können seine Urteile beim Bundesgericht angefochten werden.
Das Gericht besteht aus fünf Abteilungen sowie dem Generalsekretariat und hat seinen Sitz in St. Gallen. Mit rund 75 Richterinnen und Richtern sowie 320 Mitarbeitenden ist es das grösste eidgenössische Gericht.
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