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Gemäss Art. 6 des Informationsreglements für das Bundesverwaltungsgericht vom 21. Februar 2008 (SR 173.320.4) werden die materiellen Entscheide im Internet publiziert. Die Prozessentscheide werden nur publiziert, falls sie für die Öffentlichkeit von Interesse sind.
Die Publikation der Entscheide erfolgt in der Regel bevor feststeht, ob ein Rechtsmittel dagegen erhoben wird.
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