22.04.2022
Auch bei Personen mit gravierenden Gesundheitsproblemen, die noch kein Asylgesuch in Italien gestellt haben, sind im Rahmen von sog. «take charge»-Überstellungen nach dem Dublin-Abkommen keine vorgängigen Garantien mehr einzuholen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil entschieden.