28.09.2018
Eine App, die dazu dient, die Fruchtbarkeit ihrer Nutzerin durch Auswertung ihrer Personendaten zu bestimmen, gilt als Medizinprodukt. Sie muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, um in der Schweiz vermarktet werden zu können. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.