B-3797/2015: BAKOM, ungewöhnlich niedriges Angebot. (Entscheid angefochten)
Reicht eine öffentlich-rechtliche Anbieterin ein Angebot ein, in dessen Rahmen sie erheblichen Aufwand als Eigenleistungen ausweist, ohne entsprechende Kosten aufzurechnen, hat die Vergabestelle zu prüfen, ob ein Ausschlussgrund vorliegen könnte.