C-3090/2016: Rifiuto d'entrata e allontanamento all'aeroporto
Die gesetzliche Erstreckung einer Frist auf den nächstfolgenden Werktag findet keine Anwendung auf nach Stunden bemessene Fristen gemäss Art. 65 Abs. 2 AuG.
F-4921/2019: Rifiuto d'entrata e allontanamento all'aeroporto
Art. 65 Abs. 2bis AIG. Aktuelles und praktisches Interesse an der Behandlung der Beschwerde.