Abteilung I

In die Zuständigkeit der Abteilung I fallen Geschäfte aus den Rechtsgebieten Staatshaftung und Regress, Bundespersonal und Datenschutz.

Dazu gehören auch die Belange der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Turnen und Sport, Militär, Bevölkerungs- und Zivilschutz und Kriegsmaterial. Zu den Abgaben gehören die Rechtsgebiete Zollwesen, Steuern und Alkohol. Natur- und Heimatschutz, Fuss- und Wanderwege, Raumplanung und Enteignungen fallen ebenso in die Zuständigkeit der Abteilung I wie Infrastrukturprojekte, Wasserrecht, Nationalstrassen, Energie, Verkehr und Transport, Umwelt- und Gewässerschutz, Post- und Fernmeldewesen, Radio und Fernsehen, Wald und Jagd.

Des Weiteren befasst Sie die Abteilung I mit den Genehmigungsverfahren gemäss dem Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz NDG). Ihre Urteile sind in der Regel nicht letztinstanzlich, das heisst, sie können an das Bundesgericht weitergezogen werden.

https://www.bvger.ch/content/bvger/de/home/das-bundesverwaltungsgericht/organisation/abteilungen/abteilung-i.html