Urteilsschriften

Veröffentlichungspraxis

 

Gemäss Art. 6 des Informationsreglements für das Bundesverwaltungsgericht vom 21. Februar 2008 (SR 173.320.4) werden die materiellen Entscheide im Internet publiziert.

Die Prozessentscheide werden nur publiziert, falls sie für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Die Publikation der Entscheide erfolgt in der Regel, bevor feststeht, ob ein Rechtsmittel dagegen erhoben wird.

Arten der Publikation

Amtliche Entscheidsammlung BVGE

Gemäss Art. 7 des Informationsreglements für das Bundesverwaltungsgericht werden in der amtlichen Entscheidsammlung (BVGE) Entscheide veröffentlicht, die als Praxisänderung oder Präjudiz gelten und unter Zustimmung der Vereinigung der betroffenen Abteilungen gefällt wurden (vgl. Art. 25 VGG). Weiter können auch Urteile, die für die Rechtsfortbildung oder aus anderen Gründen eine wichtige Bedeutung haben, als BVGE publiziert werden. Alles zu den BVGE finden Sie hier.

Referenzurteile

Ebenfalls im Internet publiziert das Bundesverwaltungsgericht Referenzurteile aus bestimmten Rechtsgebieten, die – in Ergänzung zu den BVGE – von besonderer Relevanz sind. Die Referenzurteile sind dabei thematisch geordnet und decken dabei nicht alle durch das Gericht behandelten Rechtsgebiete ab. Ein Grossteil der Referenzurteile ist dem Asylrecht zuzuordnen. Mehr dazu finden Sie hier.

Weitere materielle Entscheide

Die restlichen materiellen Entscheide sowie ausgewählte Prozessentscheide, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, werden in der Entscheiddatenbank des BVGer publiziert. Die Publikation der Entscheide erfolgt in der Regel, bevor feststeht, ob ein Rechtsmittel dagegen erhoben wird.

Rechtswirksamkeit

Seit dem 1. Oktober 2015 wird in Urteilen, welche an das Bundesgericht weitergezogenen wurden, ein Hinweis angebracht. Darin wird auf das hängige Verfahren respektive auf den vom Bundesgericht gefällten materiellen Entscheid verwiesen. Die Angaben erfolgen gestützt auf die Informationen, die dem Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung stehen. Es übernimmt keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit bezüglich der auf dem Internet publizierten Informationen.