Die Abteilung V ist zuständig für Geschäfte aus dem Gebiet des Asylrechts.
Die Abteilung V behandelt – gleich wie die Abteilung IV – Beschwerden gegen Verfügungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) betreffend Ablehnung von Asylgesuchen bzw. Nichteintreten auf solche und Wegweisungen. In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung V gehören auch Rechtsmittelverfahren, die die vorläufige Verweigerung der Einreise und die Zuweisung eines Aufenthaltsortes am Flughafen, die Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone, die Verweigerung der Familienzusammenführung, den Asylwiderruf, die Aufhebung einer im Rahmen des Asylverfahrens angeordneten vorläufigen Aufnahme oder die Anordnung der Ausschaffungshaft zum Gegenstand haben.
Als Besonderheit sieht das Asylgesetz vor, dass in einzelnen Konstellationen materielle Urteile durch einen Einzelrichter oder eine Einzelrichterin gefällt werden können. Die Abteilungen IV und V entscheiden letztinstanzlich; ihre Urteile können nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden.