In die Zuständigkeit der Abteilung VI fallen alle Geschäfte aus den Rechtsgebieten Ausländer- und Bürgerrecht.
Dazu gehören namentlich Einreise, Fernhaltung, Aufenthalt, Vorläufige Aufnahme und Ausweisschriften. Zudem werden von der Abteilung VI Geschäfte der folgenden Gebiete behandelt: Anerkennung der Staatenlosigkeit, Sozialhilfe für Auslandschweizer/innen und Teile des Asylrechts (z.B. Betrieb in den Empfangsstellen, Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone, Asylkosten).