Die 73 Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) werden von der Vereinigten Bundesversammlung in der Regel für eine Amtsdauer von jeweils sechs Jahren gewählt.
Die Zuteilung der Richterinnen und Richter an die einzelnen Abteilungen liegt in der Kompetenz des Gesamtgerichts. Sie werden von rund 240 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen unterstützt. Diese helfen bei der Entscheidfindung mit und redigieren die Urteile. Das BVGer umfasst sechs nach Sachgebieten gegliederte Abteilungen.