Richterinnen und Richter

Richterin arbeitet an seinem Schreibtisch

Die Richterinnen und Richter gehören jeweils einer von sechs Abteilungen des Bundesverwaltungsgerichts an, die sich nach Sachgebieten gliedern. Sie sind für die korrekte Durchführung der Beschwerde- und Klageverfahren verantwortlich. Der dem Verfahren zugeteilte Instruktionsrichter oder die so bestimmte Instruktionsrichterin ist zuständig für das Einholen von Beweismitteln und die Anhörung (regelmässig in Schriftform) beider Parteien zu den jeweiligen Gegenargumenten.

Erst dann beginnt die Phase der Urteilsfindung. Dabei wirken neben dem instruierenden Richter oder der instruierenden Richterin in der Regel zwei Richterkollegen sowie ein Gerichtsschreiber oder eine Gerichtsschreiberin (mit beratender Stimme) mit. Das Kollegium würdigt die Vorbringen der Parteien, die Tatsachen und die Beweismittel im Rahmen der einschlägigen Verfassungs-, Gesetzes- und Verwaltungsbestimmungen. Es wägt diese ab mit Bezug auf die Streitfrage, welche dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist.

Das schriftliche Urteil verfassen der vorsitzende Richter oder die vorsitzende Richterin sowie ein Gerichtsschreiber oder eine Gerichtsschreiberin.

Informationen zur Spruchkörperbildung

Portraits der Richterinnen und Richter

https://www.bvger.ch/content/bvger/de/home/das-bundesverwaltungsgericht/richter-innen-und-gerichtsschreibende/richterinnen-und-richter.html