13.11.2019
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat es unterlassen, in einer Administrativuntersuchung zu den Bürgschaften für die Schweizer Hochseeflotte zwei betroffene Personen einzubeziehen und ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht weist das Wirtschaftsdepartement an, im Schlussbericht sämtliche Stellen zu löschen, welche sich auf die beiden Beschwerdeführenden beziehen.