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Bitte beachten Sie ferner, dass das Bundesverwaltungsgericht keine Rechtsauskünfte erteilen kann. Wenden Sie sich dafür bitte an einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder an eine regionale Rechtsberatungsstelle. Bei allgemeinen Fragen zu unseren Verfahren finden Sie hier die wichtigsten Informationen.

Wir bitten um Verständnis, dass Interviewanfragen und Anfragen nach persönlichen Statements zu Studienzwecken (Dissertationen, Masterarbeiten und dergleichen) nicht nachgekommen werden kann.

 
 
 
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