
Verfahren | A-4112/2021, Aufhebung eines Bahnübergangs |
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Datum, Uhrzeit | 17.05.2023, 8.30 Uhr |
Ort | Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, 9000 St. Gallen |
Sprache | Deutsch |
Zusammenfassung | Sachverhalt PDF (PDF, 103 kB, 04.05.2023) |
Bemerkungen | Sicherheitskontrolle am Eingang |
Eine öffentliche Parteiverhandlung bietet den Parteien, Vorinstanzen und allfälligen anderen Beteiligten die Möglichkeit, sich vor dem Gericht zur Streitsache zu äussern. Am Bundesverwaltungsgericht kann eine öffentliche Parteiverhandlung einzig in Verfahren stattfinden, die zivilrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Anklagen zum Gegenstand haben (vgl. Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention). Sie wird dann von der Instruktionsrichterin bzw. vom Instruktionsrichter angeordnet, wenn eine Partei eine öffentliche Parteiverhandlung verlangt oder wenn gewichtige öffentliche Interessen eine solche rechtfertigen (vgl. Artikel 40 Verwaltungsgerichtsgesetz).
An einer öffentlichen Urteilsberatung entscheiden die Richterinnen und Richter über eine Streitsache. Hierbei diskutieren die Richterinnen und Richter Ihre unterschiedlichen Argumente und stimmen schliesslich über den Verfahrensausgang ab. Eine öffentliche Beratung wird am Bundesverwaltungsgericht unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt (vgl. Artikel 41 Verwaltungsgerichtsgesetz):
- Ein Entscheid ergeht in einem Gremium von fünf RichterInnen;
- Das Entscheidgremium ist sich nicht einig;
- Die Abteilungspräsidentin bzw. der Abteilungspräsident ordnet eine öffentliche Beratung an oder eine Richterin bzw. ein Richter des Entscheidgremiums verlangt eine solche.
Das Bundesverwaltungsgericht publiziert im Vorfeld öffentlicher Parteiverhandlungen jeweils eine Kurzzusammenfassung des zu beurteilenden Sachverhalts. Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus grundsätzlich keine weiteren Informationen zum Verfahren preisgegeben werden können.