Gemäss Art. 6 des Informationsreglements für das Bundesverwaltungsgericht vom 21. Februar 2008 (SR 173.320.4) werden die materiellen Entscheide im Internet publiziert. Die Prozessentscheide werden nur publiziert, falls sie für die Öffentlichkeit von Interesse sind.
Die Publikation der Entscheide erfolgt in der Regel, bevor feststeht, ob ein Rechtsmittel dagegen erhoben wird.
Rechtswirksamkeit
Seit dem 1. Oktober 2015 wird in Entscheiden, welche an das Bundesgericht weitergezogenen wurden, ein Hinweis angebracht. Darin wird auf das hängige Verfahren respektive auf den vom Bundesgericht gefällten materiellen Entscheid verwiesen. Die Angaben erfolgen gestützt auf die Informationen, die dem Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung stehen. Es übernimmt keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit bezüglich der auf dem Internet publizierten Informationen.