«Bei der Lektüre vieler Dossiers wurde mir schlecht»

Von Oktober 2011 bis Dezember 2020 beurteilte Helen Keller auf höchster Ebene Fälle, in denen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention im Raum stand. Heute untersucht die Zürcher Rechtsprofessorin, wie Gerichte weltweit mit Klimabeschwerden umgehen.

12.10.2021 - Katharina Zürcher

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Portrait Helen Keller
Die Zürcher Rechtsprofessorin Helen Keller untersucht, wie Gerichte weltweit mit Klimabeschwerden umgehen. Foto: Lukas Würmli

Helen Keller, wie steht es um die Menschenrechte in Europa?

Kein Land will sich vorwerfen lassen, gegen Menschenrechte zu sein. Trotzdem ist es heute salonfähig geworden, sich aus Menschenrechtskonventionen zurückzuziehen. Aus der Istanbul-Konvention zum Beispiel, die Frauen vor häuslicher Gewalt schützen soll, zieht sich mit der Türkei nun ausgerechnet ein Land zurück, in dem häusliche Gewalt an der Tagesordnung ist. Die osteuropäischen Länder wiederum haben ein grosses Problem mit der Homosexualität. In Polen etwa brüsten sich manche Gemeinden als LGBTQ-freie Zone. Menschen, die sich für die Ehe für Gleichgeschlechtliche einsetzen, werden zusammengeschlagen, und die Polizei sieht tatenlos zu. Es scheint leider eine reaktionäre Zeit für menschenrechtliche Fragen zu sein.

Haben Sie das auch in Ihrer richterlichen Arbeit am EGMR in Strassburg festgestellt?

In den ersten paar Jahren meiner neunjährigen Tätigkeit in Strassburg bearbeitete ich in der Kammer vor allem türkische Fälle. Da hatte ich erst das Gefühl, dass es in der Kurdenfrage aufwärtsgeht. Doch irgendwann kippte es. Danach kam ich in die Kammer mit den russischen Fällen. Auch dort wurde die Menschenrechtssituation immer schlimmer. Leider gibt es zurzeit auf der ganzen Welt menschenverachtende Regimes.

Hat sich Ihr Menschenbild in Ihrer Zeit als EGMR-Richterin verändert?

Nein. Die allermeisten Beschwerden, die ich behandelte, betrafen Individuen. Der klassische Fall ist eine Person, die sich gegen einen mächtigen Staatsapparat wehrt – etwa weil sie im Gefängnis unzureichend medizinisch versorgt wird. Häufig ist es also ein Kampf von David gegen Goliath. Auch wenn diese Menschen keine Engel sind, da sie ja wegen eines Delikts im Gefängnis sitzen, haben sie doch das Recht auf menschenwürdige Behandlung. Demgegenüber hatten zwischenstaatliche Verfahren eher das Potenzial, mein Menschenbild zu erschüttern. Dort ist das Kräfteverhältnis ein ganz anderes. Die schlimmste Erfahrung in meiner bisherigen richterlichen Tätigkeit war ein besonders grosses zwischenstaatliches Verfahren, in dessen Rahmen wir zwei Wochen lang Zeugen anhörten. Allen im Gerichtssaal war klar, dass auf beiden Seiten gelogen wurde, was das Zeug hält.

Haben Sie als Schweizer Richterin nur über Fälle mit Bezug zur Schweiz geurteilt oder gerade nicht über solche?

Die Fälle, die ich als Einzelrichterin beurteilte – und das waren die allermeisten –, betrafen nie die Schweiz. Es ist wichtig, dass die Fälle nicht durch die nationalen Richterinnen oder Richter abgeschrieben werden, da sonst die Gefahr bestünde, dass etwas unter den Teppich gekehrt wird. Hingegen war ich von Amts wegen in allen Fällen mit Beteiligung der Schweiz dabei, in denen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention im Raum stand. Solche Fälle werden in grösseren Formationen entschieden. In der Kammer urteilen sieben Richterinnen, in der grossen Kammer 17. Diese Verhandlungen sind immer mündlich. Zudem gibt es noch die Plénière, die Versammlung aller 47 Richterinnen und Richtern. Sie befindet etwa über das Aufheben der Immunität von Gerichtsmitgliedern.

Kommt das häufig vor?

In meiner neunjährigen Amtszeit kam es regelmässig vor; meist ging es um Korruptionsvorwürfe. Es ist immer ein enormer Aufwand, alle 47 Richterinnen und Richter zu versammeln. Einmal war ich selbst von einem Verfahren betroffen. Als Einzelrichterin hatte ich viele Jahre lang deutsche Fälle bearbeitet. Eine betroffene Person warf mir Amtsmissbrauch vor und stellte bei der Staatsanwaltschaft den Antrag auf Aufhebung meiner Immunität. Obwohl die Plénière den Antrag rasch ablehnte, gab es viel Aufsehen und Unruhe für alle Beteiligten

Portrait Helen Keller

ZUR PERSON

Helen Keller, geboren 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, wo sie 1993 promoviert wurde. Nach einem LL.M.-Studium in Belgien folgten Forschungsaufenthalte in Cambridge, Florenz und Heidelberg. Nach ihrer Habilitierung 2004 war Helen Keller als ordentliche Professorin für öffentliches Recht in Luzern tätig, bevor sie nach Zürich wechselte, um Öffentliches Recht sowie Europa- und Völkerrecht zu lehren. Von 2008 bis 2011 war sie Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen. Nach Forschungsaufenthalten in Strassburg und Oslo amtete sie von Oktober 2011 bis Dezember 2020 als vollamtliche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Heute lehrt sie wieder an der Universität Zürich und amtet als Richterin am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegovina. Helen Keller ist verheiratet und Mutter von zwei Söhnen; sie lebt in Zürich.

Welcher Ihrer Fälle ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?

Der Fall El-Masri gegen Mazedonien. Es war das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit Geheimgefängnissen der CIA befasst hat. Khaled El-Masri, ein deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln, wurde von der CIA entführt, weil er einen ähnlichen Namen trägt wie einer der Drahtzieher von 9/11. Die mazedonischen Behörden hielten ihn in Skopje fest, bevor er über Mallorca nach Kabul geflogen und mehrere Monate gefoltert wurde. Beim Aktenstudium lief es mir kalt den Rücken hinunter; ich hätte so etwas nicht für möglich gehalten. Mazedonien stritt alles ab. Bei der Urteilsfindung erwies sich die Arbeit von Dick Marty über die CIA-Gefängnisse, die er für den Europarat verfasst hatte, als sehr wertvoll. Gewisse seiner Aussagen deckten sich genau mit dem, was El-Masri sagte. Nach dem EGMR-Urteil von 2012 hat sich Mazedonien 2018 offiziell bei ihm entschuldigt.

Wie konnten Sie sich abgrenzen, wenn Sie mit solch schweren Menschenrechtsverletzungen konfrontiert waren?

Es ist mir nicht leichtgefallen, diese schrecklichen Akten mit Bildern und Krankheitsgeschichten zu verdauen; es gab viele Dossiers, bei deren Lektüre mir schlecht wurde. Zum Beispiel in zahlreichen Gefängnisfällen aus ganz Europa, da waren die Menschen nach drei Monaten Haft todkrank. Oder Fälle von Eltern, etwa aus Tschetschenien, die jahrzehntelang nach ihren verschollenen Söhnen suchten und überall auf eine Mauer des Schweigens stiessen. Solche Fälle sind mir nahegegangen, haben mich bis in den Schlaf verfolgt. Bekommen solche Personen vor EGMR Recht, ist das persönlich sehr wichtig für sie. Gravierende Menschenrechtsverletzungen müssen irgendwann aufgearbeitet werden, sonst brechen sie wieder hervor. Deshalb ist der EGMR so wichtig: Seine Richterinnen und Richter müssen der Welt aufzeigen, wo menschenrechtlich gesehen Schindluder getrieben wird.

Ist Ihnen die Entscheidfindung immer leichtgefallen?

Nein, gar nicht, in meinem Herzen bin ich wohl eher Wissenschafterin als Richterin. Viele Kolleginnen und Kollegen wussten immer sofort, wo sie durchwollten; bei mir war das Abwägen und Würdigen stark ausgeprägt. Ich empfand es immer als eine Entlastung, wenn ich mich nach einem langen und schmerzvollen Prozess zu einem Entscheid durchringen konnte.

Wie haben Sie sich von Ihrer Arbeit erholt?

Mir half es, übers Wochenende zu meiner Familie in die Schweiz zu fahren. Auch wenn ich nicht über die Verfahren sprechen durfte, schützte mich das Eintauchen in diese geordnete Welt. Anfangs kam mein Mann mit unseren beiden Söhnen, die bei meinem Amtsantritt elf und acht Jahre alt waren, auch öfters nach Strassburg, später fuhr ich fast immer nach Zürich. Insgesamt funktionierte unser Familienleben in zwei Ländern gut, auch wenn wir uns das im Vorfeld sicher einfacher vorgestellt hatten.

Wie gestaltete sich der Kontakt zu Ihren Kolleginnen und Kollegen und zum Schweizer Team? Gab es einen Austausch über die Arbeit hinaus?

Für die Schweizer Fälle, die ich betreute, arbeitete ich eng mit dem Schweizer Team zusammen. Als Einzelrichterin für deutsche Fälle pflegte ich eine enge Zusammenarbeit mit meiner deutschen Kollegin, und auch mit der österreichischen Kollegin tauschte ich mich regelmässig aus. Die gemeinsame Sprache verbindet, in ihr kann man sich präzise ausdrücken. Die Verfahren vor EGMR werden ja auf Französisch oder Englisch geführt. Sonst pflegte ich ausserhalb der Verhandlungen wenig Austausch; einerseits wollte ich in der Freizeit nicht auch noch über die Fälle reden, andererseits nahm ich die richterliche Unabhängigkeit sehr ernst.

Welchen Ihrer Entscheide beurteilen Sie als besonders wichtig?

Für die Schweiz ist der Fall «Howald Moor contre Suisse» eines der wichtigsten Urteile. Es geht um Asbest-Opfer und ihr Recht auf ein faires Verfahren, das durch die bundesgerichtliche Praxis der Verjährung lange Zeit missachtet wurde.

Welcher Entscheid hat das grösste Medienecho ausgelöst?

Der Fall Perinçek. Der türkische Politiker leugnete an verschiedenen Versammlungen in der Schweiz den türkischen Genozid an den Armeniern. In der Schweiz wurde er dafür verurteilt, doch der EGMR kam zum Schluss, dass seine Äusserungen nicht unter Strafe gestellt werden müssen und stellte eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit fest. Bei der Verhandlung war der Gerichtshof in einer Ausnahmesituation; es herrschte Alarmbereitschaft. Die Medien waren omnipräsent, vielleicht auch weil Armenien, das eine Drittintervention in diesem Verfahren machte, durch Amal Clooney vertreten wurde.

Was sagen Sie zum EGMR-Urteil, wonach das Bundesamt für Justiz Stellung zur Klage des Vereins Klimaseniorinnen nehmen muss?

Es ist ein grosser Erfolg der Klimaseniorinnen, dass die Beschwerde den Parteien zugestellt wurde, denn 98 Prozent aller Fälle werden vom Einzelrichter als «manifestement mal fondé», als offensichtlich unbegründet bzw. unzulässig, abgewiesen. Der neue Präsident des Gerichtshofs, der isländische Richter Róbert Ragnar Spanó, hat im März eine neue Priorisierungsstrategie bekanntgegeben: Fälle zum Klima und zu Covid-19 sollen prioritär behandelt werden. In diesen Verfahren sollen Standards gesetzt werden, die für ganz Europa gelten.

Stichwort Covid-19: Hat sich die Coronapandemie auf die Fälle bzw. die Verfahren am EGMR ausgewirkt?

Die Arbeit hat sich insofern verändert, als von einem Tag auf den anderen keine Verhandlungen mehr möglich waren. Der Gerichtshof reagierte dann rasch mit Online-Verhandlungsmöglichkeiten, sodass die Produktivität nicht litt. Persönlich fand ich die Verhandlungen über den Bildschirm anstrengend und anfällig für Missverständnisse. Da in Frankreich abends um sechs Uhr schon Polizeistunde war, musste man sich mit der Arbeit und dem Einkaufen gut organisieren.

«Es ist schön, aus der Ferne auf Gerichtshof zu blicken und nicht die Last der Entscheidung tragen zu müssen.»

Helen Keller

Nun sind Sie seit Dezember letzten Jahres zurück an der Universität Zürich. Vermissen Sie die richterliche Tätigkeit?

Es ist schön, aus der Ferne auf Gerichtshof zu blicken und nicht die Last der Entscheidung tragen zu müssen. Der Job braucht einen im wahrsten Sinn des Wortes. Ich finde die Beschränkung auf neun Jahre gut, bei längerer Dauer bestünde die Gefahr, dass einem die Empathie für die Menschen abhandenkommt.

Womit sind Sie aktuell beschäftigt?

Wir führen ein grosses Forschungsprojekt zu Klimaklagen durch. Uns interessiert, wie Gerichte weltweit mit Klimabeschwerden umgehen. Umweltrecht und Menschenrechte haben einen engen Bezug; beides liegt mir seit jeher sehr am Herzen. Unter anderem beschäftigt uns, wie man Menschenrechte nutzbar machen kann, um Klimaanliegen vor Gericht zu bringen. Regionale Menschenrechtsorgane wie der EGMR oder der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof müssen eine Lücke füllen. Denn auf globaler Ebene fehlt ein internationaler Klimagerichtshof. Hoffnung geben mir die mutigen Streiks der Klimajugend. Bemerkenswert finde ich, dass sich die Jungen und die Seniorinnen fürs Klima engagieren.

Welchen Schwerpunkt setzen Sie in Ihren Vorlesungen im laufenden Herbstsemester?

Neu biete ich für alle 750 bis 900 Erstsemestrigen «Wissenschaftliches Schreiben» an. Mit meinen Vorlesungen zu den Grundrechten und zum Europarecht möchte ich junge Menschen für Menschenrechte, für Europa und für die Erhaltung unseres Planeten begeistern. Daneben muss ich ihnen auch das Handwerkliche vermitteln: In den Verfahren müssen Regeln eingehalten werden wie beim Fussball, sonst steht man im Abseits. Die Sprache muss lupenrein sein, die Argumentation stringent. Als Richterin habe ich zu viele schlechte Rechtsschriften gesehen.

Kürzlich haben Sie als erste Schweizerin den Madame-de-Staël-Preis für die Förderung der kulturellen Werte Europas verliehen worden. Was bedeutet Ihnen dies?

In erster Linie ist es ein wunderbarer Preis für alle Wissenschafterinnen und Wissenschafter in der Schweiz. Er zeigt, dass wir gehört werden, dass unsere Forschungsarbeit für und in Europa zur Kenntnis genommen wird. Es ist zurzeit nicht selbstverständlich, dass Schweizer Forschende einen europäischen Preis erhalten; der Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenvertrag ist für die Forschung in der Schweiz ein Debakel. Auf der persönlichen Ebene ist der Preis eine schöne Anerkennung für die viele Arbeit, die ich am Gerichtshof im Hintergrund geleistet habe.

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