Asyl: Bundesverwaltungsgericht hält neue Fristen weitgehend ein

Das Bundesverwaltungsgericht hat im ersten Jahr nach revidiertem Asylgesetz in 70 Prozent der Fälle die gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsfristen eingehalten. In weiteren 20 Prozent der Fälle wurde sie nur um wenige Tage überschritten. 15 Prozent der Beschwerden, welche nach revidiertem Asylrecht zu behandeln waren, wies das Gericht zur Neubeurteilung an das Staatssekretariat für Migration zurück.

23.03.2020

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Foto: Keystone
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Am 1. März 2019 trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass ein Grossteil aller Asylgesuche innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden wird (beschleunigtes Verfahren oder Dublin-Verfahren). Sind weitere Abklärungen erforderlich, werden die Asylsuchenden den Kantonen zugewiesen (erweitertes Verfahren).

 

Einhaltung der Fristen hat hohe Priorität

Fünf Arbeitstage stehen dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zur Bearbeitung von Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide (NEE, insbesondere Dublin-Verfahren) oder bei Asylsuchenden aus sicheren Heimatstaaten zu. Bei beschleunigten Verfahren kann das BVGer 20 Kalendertage in Anspruch nehmen, wobei der Gesetzgeber festgehalten hat, dass die Behandlungsfrist aus triftigen Gründen um einige Tage überschritten werden kann (Art. 109 Abs. 4 AsylG). Im ersten Jahr nach den neuen Bestimmungen hielt das Gericht die Fünf-Tage-Frist in über 70 Prozent der Fälle ein (425 Fälle). In weiteren 20 Prozent der Fälle wurde die Frist um wenige Tage überschritten (107 Fälle). Die 20-Tage-Frist (beschleunigtes Verfahren) wurde zu 75 Prozent eingehalten und in 8 Prozent der Fälle nur um wenige Tage überschritten. Noch gering war die Anzahl der erweiterten Verfahren.

 

Die Einhaltung der kurzen gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsfristen geniesst am BVGer eine hohe Priorität. Die Fristen laufen ab Eingang der Beschwerde, wobei die Zirkulationsfristen im Spruchgremium für dieses Verfahren auf einen bis drei Tage verkürzt wurden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Zuteilung in das erweiterte Verfahren erfolgt, sobald weitere Abklärungen erforderlich sind.

 

Mehr Rückweisungen ans SEM

Die Rückweisungsquote bei Verfahren nach neuem Asylrecht lag in der Periode vom 1. März 2019 bis zum 29. Februar 2020 bei 15 Prozent im Vergleich zu 6,5 Prozent bei den «Altfällen». Die Kassationen erfolgten in den weitaus meisten Fällen, weil das SEM den Sachverhalt nicht hinreichend festgestellt hatte. Dies betraf in erster Linie den Asylgrund. Zweithäufigste Ursache war, dass das SEM die medizinischen Probleme der Asylsuchenden zu wenig abgeklärt hatte.

 

Zwischen dem 1. März 2019 und dem 29. Februar 2020 erledigte das BVGer insgesamt 4286 Asylfälle, davon 3057 nach altem und 1051 nach neuem Recht, 29 im Rahmen des Flughafen-Verfahrens sowie 149 spezielle Verfahren (Revisionen, Wiedererwägungen).