Medienmitteilung zum Urteil A-3462/2019

Bahnhof Lausanne: Baubewilligung erteilt

Das Bundesverwaltungsgericht weist die beiden Beschwerden gegen den Umbau des Bahnhofs Lausanne ab. Der Ausbau der Gewerbeflächen ist rechtskonform und entspricht dem politischen Willen, die eidgenössischen Finanzen zu entlasten. Ausserdem sind die künftigen Lärmemissionen gesetzeskonform.

13.11.2020

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Foto: Keystone
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​Im Rahmen des Projekts «Léman 2030» vergrössern die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) den Bahnhof Lausanne und bauen ihn um, um den Herausforderungen der Mobilität der Zukunft zu entsprechen. Am 3. Juni 2019 genehmigte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Baupläne, wobei sich das Budget auf über 1,25 Milliarden Franken beläuft. Gegen diesen Entscheid wurden zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erhoben. Die Beschwerdeführer bestreiten die Zuständigkeit des BAV, die Pläne des Parkhauses/Gebäudes «Epinettes» und der Retailflächen zu genehmigen. Ihrer Auffassung nach sind die Gewerbeflächen zu gross und es werden die Lärmschutzvorschriften verletzt. Den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur beanstanden sie nicht.

 

Zuständigkeit des BAV

Das BVGer hat vorab die Plangenehmigungskompetenz des BAV hinsichtlich der Pläne des Parkhauses «Epinettes» und der neuen Retailflächen geprüft. Das Parkhaus ist hauptsächlich für die Zugpassagiere bestimmt, wobei auch Dritte es benutzen können, um zu den Geschäften und zum neuen Museums- und Kulturzentrum zu gelangen. Zudem wird das Parking der Abstützung der Gleise 8 und 9 und der Perrons 4 und 5 dienen. Was die geplanten Gewerbeflächen betrifft, so werden diese mit der Bahnhofinfrastruktur verbunden sein. Im Übrigen haben die Betreiber von Eisenbahninfrastrukturen das Recht, in den Bahnhöfen Retailflächen vorzusehen. Das Parkhaus «Epinettes» und die Retailflächen gelten somit als Eisenbahnanlagen, für deren Genehmigung das BAV zuständig ist.

 

Gewerbeflächen

Mit den Retailflächen in den grossen Bahnhöfen der Schweiz wird ein Ziel verfolgt, das der Bundesrat den SBB vorgegeben hat. Das Ziel ist es, den SBB die Erwirtschaftung von Gewinnen zu ermöglichen, die teilweise in die Eisenbahninfrastruktur reinvestiert werden müssen. Die rund sechzig Gewerbeflächen, die im Bahnhof Lausanne geplant sind, wurden gestützt auf die aktuelle und künftige Benutzung des Bahnhofs definiert und entsprechen dem, was in anderen grossen Bahnhöfen der Schweiz üblich ist. Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz wird somit nicht verletzt. Die Erstellung eines Einkaufszentrums an diesem Ort entspricht ebenfalls den Bedürfnissen der kantonalen Planung.

 

Lärmschutz

Der Ausbau des Bahnhofs und die Schaffung von Retailflächen werden eine Zunahme des Strassenverkehrs und des Lärms verursachen. Die vielen beschlossenen Schutzmassnahmen werden indessen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellen.

 

Das BVGer weist die Beschwerden gegen die Genehmigung der Pläne des Bahnhofs Lausanne ab. Die Baubewilligung, die das BAV am 3. Juni 2019 erteilt hat, wird bestätigt. Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.