Bundesverwaltungsgericht distanziert sich von tendenziöser Berichterstattung

Die Zeitschrift «Die Weltwoche» erhebt in ihrer Ausgabe 17/2022 schwere Vorwürfe gegen die Generalsekretärin des Bundesverwaltungsgerichts. Die Verwaltungskommission distanziert sich von der tendenziösen Berichterstattung.

29.04.2022

Teilen
Foto: Keystone
Foto: Keystone

Unter dem Titel «St. Galler Saftladen» erhebt der Autor Vorwürfe gegenüber der Generalsekretärin sowie der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts. Die Berichterstattung steht im Zusammenhang mit der Kündigung eines neuen Mitarbeiters während der Probezeit.

Die Generalsekretärin löste das Arbeitsverhältnis mit dem damaligen Leiter HR Grundlagen + Personalentwicklung sowie stellvertretender Leiter Human Resources auf, weil der Mitarbeiter die Anforderungen seines Stellenprofils nicht erfüllte und das notwendige Vertrauensverhältnis nicht aufgebaut werden konnte. Gegen die Kündigung erhob der Betroffene Beschwerde beim Bundesstrafgericht, das für personalrechtliche Angelegenheiten des BVGer zuständig ist.

Aus dem Entscheid des Bundesstrafgerichts (RR.2020.318 vom 6. Dezember 2021) geht hervor, dass die ins Feld geführten Vorkommnisse, die zur Kündigung des Betroffenen geführt haben, nicht entsprechend dokumentiert worden sind. Dies betraf u.a. Vorwürfe, die von den Mitarbeitenden des HR-Teams bei der Generalsekretärin deponiert wurden.

Die Verwaltungskommission bedauert, dass der Dokumentationspflicht in diesem Fall nicht korrekt entsprochen wurde. Es ist ihr ein grosses Anliegen, dass personalrechtlich relevante Vorkommnisse immer sorgfältig dokumentiert werden. Aufgrund der Ausgangslage ist zu berücksichtigen, dass die Generalsekretärin eine schwierige Abwägung zu treffen hatte zwischen den Interessen des Betroffen und jenen des HR-Teams. Zum Schutz des HR-Teams und in Nachachtung der gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden des HR-Teams hat sie sich für die Kündigung während der Probezeit entschieden.

Ein weiterer Vorwurf in der Berichterstattung der «Weltwoche» betrifft die verwandtschaftliche Beziehung dreier Führungskräfte im Generalsekretariat. Die im Artikel erwähnten angestellten Personen, welche in verwandtschaftlicher Beziehungen stehen, besetzen Stellen in unterschiedlichen hierarchischen Strukturen und unter unterschiedlichen direkten Vorgesetzten.

Die Verwaltungskommission bedauert die tendenziöse Darstellung in der Weltwoche. Die Themen waren der Verwaltungskommission bekannt und werden derzeit intern aufgearbeitet und vertieft abgeklärt. Die Verwaltungskommission schenkt der Generalsekretärin weiterhin ihr volles Vertrauen.