Medienmitteilung zum Urteil B-2798/2018

Naxoo SA wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sanktioniert

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Grundsatz die Sanktion, welche die Wettbewerbskommission wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen die Naxoo SA verhängt hat. Das Gericht reduziert jedoch die Busse auf rund 3,25 Millionen Franken.

25.03.2021

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Foto: Keystone
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In seinem Urteil stellt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) fest, dass die Naxoo SA in der Stadt Genf auf dem Markt für Kabelanschlüsse eine beherrschende Stellung innehatte. Es kommt zum Schluss, dass Naxoo diese Stellung gegenüber Liegenschaftseigentümern, Anbietern von Drittsystemen und Endkunden missbraucht hat. Sie hat in den Hausanschlussverträgen unangemessene Geschäftsbedingungen erzwungen und die Absatzmärkte sowie die technische Entwicklung beeinträchtigt.

 

Beim physischen Anschluss der Liegenschaften an das Kabelnetz nutzte Naxoo den Umstand aus, dass ihre Dienstleistungen in den Augen der Eigentümer unerlässlich waren. So sicherte sie sich die Kontrolle über den Betrieb der hausinternen Verteilanlagen (HVA) und hinderte die Eigentümer daran, Drittsysteme über denselben Koaxialkabelanschluss zu installieren. Damit sicherte sich Naxoo die exklusive Nutzung der hausinternen Anlagen, die zur Verteilung des Koaxialsignals bis zu den Endkunden notwendig sind. Das Verhalten von Naxoo hat die Liegenschaftseigentümer also daran gehindert, ein paralleles Konkurrenzsystem einzurichten und frei über ihre Hausverkabelung zu verfügen. Die Anbieter von anderen Systemanschlüssen, beispielsweise Satellitensysteme, wurden in ihren Absatzmärkten behindert und es wurde deren technische Entwicklung eingeschränkt. Schliesslich wurden die Endkunden am Zugang zu komplementären Telekommunikationsdienstleistungen oder zu konkurrierenden Kabelnetzdienstleitungen, insbesondere solchen per Satellit, gehindert.

 

Das BVGer bestätigt also die von der Wettbewerbskommission verhängte Sanktion im Grundsatz. Es berücksichtigt jedoch den effektiven Umsatz von Naxoo und reduziert dabei die Busse von 3,6 auf rund 3,25 Millionen Franken.

 

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.