Medienmitteilung zum Urteil A-2899/2019

Neue DAB+-Konzession für die Romandie

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verfügung der Eidgenössischen Kommunikationskommission und genehmigt die Erteilung einer weiteren DAB+-Funkkonzession für die Romandie an die DABCOM AG. Das eingereichte Angebot erzielte bei den Kriterien Medienvielfalt und Wirtschaftlichkeit die besten Bewertungen.

09.04.2021

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Foto: Keystone
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DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ist eine Technologie für die digitale Verbreitung von Radioprogrammen. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) betreibt in allen vier Sprachregionen der Schweiz eine digitale Plattform. Daneben bestehen in der Deutschschweiz mit SwissMediaCast und in der Romandie mit Romandie Médias SA auch Sendernetze für private Radioprogramme. Überdies sendet die Digris AG in allen grösseren Agglomerationen der Schweiz nichtkommerzielle Radioprogramme via UKW (FM) und Webradio (DAB+). Der DAB+-Standard soll die UKW-Sender bis spätestens 2024 ablösen.

 

Eine neue DAB+-Plattform

Im Anschluss an eine Interessenabklärung für weitere DAB+-Plattformen, die das Bundesamt für Kommunikation 2016 durchgeführt hatte, führte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Mai 2018 eine Ausschreibung für eine weitere DAB+-Plattform in der Romandie durch. Auf die Ausschreibung meldeten sich die Romandie Médias SA, die bereits eine DAB+-Plattform vorwiegend für die bestehenden Regionalradios in der Romandie betreibt, und die DABCOM AG. Auf der Grundlage von zuvor festgelegten Kriterien verfügte die ComCom die Erteilung der Konzession an die DABCOM AG.

 

Konzessionierung für DABCOM AG

In Folge einer Beschwerde der Romandie Médias AG gegen diesen Entscheid bestätigt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) nun die Erteilung einer neuen Konzession an die DABCOM AG, um eine weitere DAB+-Plattform in der Romandie zu betreiben. Das BVGer sieht in der Art und Weise, wie die ComCom die fünf Hauptkriterien bewertet hat, keinerlei Mängel: (1) Medienvielfalt (Gewichtung 30 %); (2) Wirtschaftlichkeit (30 %); (3) Konzept und Umsetzung (15 %); (4) Versorgung und Roll-out (15 %); (5) Kohärenz und Glaubwürdigkeit (10 %). Die Fragen im Zusammenhang mit diesen Kriterien beruhen ausnahmslos auf Angaben, welche die Vorinstanz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ausdrücklich verlangt und auf die sie die Bewerber aufmerksam gemacht hat. Kurz: Das Angebot der DABCOM AG erzielt namentlich bei den Kriterien Medienvielfalt und Wirtschaftlichkeit die beste Bewertung.

 

Die DABCOM AG wird in der Romandie eine DAB+-Plattform mit einem vielfältigen Angebot an kommerziellen und alternativen Programmen aufbauen und betreiben. Darunter finden sich auch solche, die auf die Promotion eines Unternehmens, seiner Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet sind. Dennoch muss die DABCOM AG für ein vielfältiges Angebot sorgen, das sowohl informative, kulturelle und bildende als auch unterhaltende Elemente berücksichtigt.

 

Dieses Urteil ist abschliessend und kann deshalb nicht beim Bundesgericht angefochten werden.