Medienmitteilung zum Urteil A-7843/2016

Sexuelle Belästigung: Bundesverwaltungsgericht stützt SBB-Entscheid

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt einen Entscheid der Schweizerischen Bundesbahnen SBB in einem Fall von sexueller Belästigung. Das Gericht stützt eine Entschädigung in der Höhe eines Medianlohns, verneint jedoch die weiteren Anträge auf Entschädigung für Mobbing und auf Genugtuung.

14.12.2018

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Photo: Keystone
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Im November 2016 entschieden die SBB über einen Antrag einer Angestellten, die sich über sexuelle Belästigung durch ihre Vorgesetzten und Arbeitskollegen beschwert hatte. Die SBB anerkannten, dass ihre Angestellte durch sexistische Bemerkungen und Witze bestimmter Arbeitskollegen belästigt worden war und sprachen ihr eine Entschädigung von einem Schweizer Medianlohn (6597 Franken) zu.

 

Sexuelle Belästigung bestätigt, Genugtuung und Mobbing verneint

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt in seinem Urteil den Entscheid der SBB im Punkt der sexuellen Belästigung vollumfänglich und stützt die ausgesprochene Entschädigung von einem Medianlohn. Die Forderung um eine Entschädigung von vier Medianlöhnen weist es somit ab.

 

Weiter erachtet das Gericht – wie schon zuvor die SBB – weder die Voraussetzungen für eine zusätzliche Genugtuung von 7500 Franken, noch das Vorliegen eines Falls von Mobbing als erfüllt. Es weist somit die Beschwerde in diesen Punkten ab.

 

Schliesslich heisst das BVGer den Antrag auf eine Entschädigung für die anwaltliche Vertretung beim Verfahren vor den SBB teilweise gut. Es reduziert jedoch die Kostennote erheblich.

 

 

Dieses Urteil kann in den Grenzen von Artikel 83 und Artikel 85 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 beim Bundesgericht angefochten werden.