Statistiken zu den Verfahren nach revidiertem Asylgesetz

18 Monate nach Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes sind die prozentualen Erledigungswerte am Bundesverwaltungsgericht fast identisch mit denjenigen nach dem ersten Jahr.

29.10.2020

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Foto: Keystone
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In den ersten 18 Monaten seit der Einführung des revidierten Asylgesetzes am 1. März 2019 sind beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) insgesamt 6070 Asylverfahren eingegangen. Zwei Drittel (4033) betrafen weiterhin das alte Asylrecht, bei 1697 Verfahren war das revidierte Recht massgebend. Weiter gingen 31 Beschwerden im Rahmen von Flughafenverfahren ein und 309 Beschwerden in speziellen Verfahren, insbesondere Revisionen und Wiedererwägungen. In diesem Zeitraum erledigte das Gericht 6226 asylrechtliche Fälle, davon 4470 altrechtliche, 1503 neurechtliche Verfahren, 30 Flughafenverfahren und 223 spezielle Verfahren.

 

Einhaltung der Fristen

Mit der Gesetzesrevision gingen auch neue Behandlungsfristen für das Gericht einher. Fünf Arbeitstage stehen dem BVGer zur Bearbeitung von Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide (NEE, insbesondere Dublin-Verfahren) oder bei Asylsuchenden aus sicheren Heimatstaaten zu. Bei beschleunigten Verfahren kann das BVGer 20 Kalendertage in Anspruch nehmen, wobei der Gesetzgeber festgehalten hat, dass die Behandlungsfrist aus triftigen Gründen um einige Tage überschritten werden kann (Art. 109 Abs. 4 AsylG).

 

Diese Fristen hat das Bundesverwaltungsgericht in den ersten 18 Monaten weitestgehend eingehalten: Die Fünf-Tage-Frist wurde in 67 Prozent der Fälle (583 Verfahren) eingehalten und in 19 Prozent der Fälle (166 Verfahren) um wenige Tage überschritten. Die 20-Tage-Frist hielt das Gericht in 72 Prozent der Fälle (442 Verfahren) ein und überschritt es in 8 Prozent der Fälle um ein paar wenige Tage. Verglichen mit der letzten Bilanz, die das Gericht nach den ersten 12 Monaten seit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung gezogen hatte, ist das Bild fast identisch. Trotz der teils erschwerten Arbeitssituation, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurde, weist das BVGer im Asylbereich eine relativ stabile Fallerledigung aus. Eine hohe Priorität geniesst weiterhin die hohe Qualität der Urteile und die Einhaltung der kurzen, gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsfristen.

 

 

Pendenzen und Erledigungsarten

Zwar konnte das BVGer bei den Altfällen weiter Pendenzen abbauen, im Vergleich zu den ersten 12 Monaten haben aber die Pendenzen bei den neurechtlichen Verfahren um 70 Fälle zugenommen. Dies ist insbesondere auf eine höhere Geschäftslast bei den erweiterten Verfahren zurückzuführen. Dort gingen 163 Beschwerden ein und 58 Fälle wurden erledigt.

 

Fast identisch ist hingegen die Art der Erledigungen geblieben. Im hier beobachteten Zeitraum (18 Monate) wurden 69 Prozent der Fälle abgewiesen (Vorperiode [12 Monate]: 67 Prozent), 6 Prozent teilweise- oder ganz gutgeheissen (Vorperiode: 6 Prozent), 13 Prozent an das Staatssekretariat für Migration zurückgewiesen (Vorperiode: 15 Prozent), 4 Prozent abgeschrieben (Vorperiode: 4 Prozent) und 8 Prozent führten einen Nichteintretensentscheid herbei (Vorperiode: 8 Prozent).

 

 

Informationen zu den Fristen nach revidiertem Recht

Im beschleunigten Verfahren sollen einfache Fälle innerhalb von 140 Kalendertagen rechtskräftig entschieden und im Falle einer Abweisung vollzogen werden. Das Verfahren wird in den Zentren des Bundes geführt, wobei keine Zuweisung der Asylgesuchstellenden in die Kantone erfolgt. Für die Beschwerde gilt eine kurze Frist von 7 Arbeitstagen. Das BVGer hat über die Beschwerde innerhalb von 20 Kalendertagen zu entscheiden. Um diesen zeitlichen Vorgaben gerecht zu werden, ist das vorinstanzliche Verfahren gesetzlich streng getaktet und beträgt in der Regel 29 Tage (21 Kalendertage Vorbereitung und 8 Arbeitstage Entscheidphase).
Im erweiterten Verfahren werden Fälle behandelt, die aufgrund ihrer Komplexität nicht innerhalb der kurzen Frist behandelt werden können. Die Asylsuchenden werden einem Kanton zugeiwesen. Sowohl die Beschwerdefrist als auch die Behandlungsfrist des BVGer betragen je 30 Kalendertage. Die Triage erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration nach der Anhörung zu den Asylgründen.