Frau stempelt Papier

Die Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St. Gallen beurteilt die Rechtmässigkeit von Verfügungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Es stützt sich hierbei auf das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG). Vorinstanzen sind hauptsächlich die Departemente der Bundesverwaltung und die ihnen unterstellten oder zugeordneten Ämter.

Das Gericht beurteilt ausserdem Beschwerden gegen gewisse Beschlüsse der Kantonsregierungen, etwa im Bereich der Krankenversicherung. Schliesslich urteilt das BVGer in drei bestimmten Sachgebieten nicht als Beschwerde-, sondern auf Klage hin als erste Instanz, beispielsweise bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.

In gewissen Rechtsgebieten – etwa im Asylrecht oder bei der Internationalen Amtshilfe – ist das BVGer als letzte Beschwerdeinstanz zuständig. Dies bedeutet, dass das Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. In anderen Gebieten ist das BVGer dagegen Vorinstanz des Bundesgerichts. In diesen Fällen kann bei diesem «Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten» oder «Beschwerde in Zivilsachen» erhoben werden. Ob dies in einem bestimmten Sachgebiet möglich ist, ergibt sich aus dem Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG).