D-6946/2013: Esigibilità dell'esecuzione dell'allontanamento, analisi della situazione
Der Wegweisungsvollzug in weite Teile Libyens ist unzumutbar. Der Wegweisungsvollzug nach Tripolis ist grundsätzlich unzumutbar, ausnahmsweise aber beim Vorliegen begünstigender Faktoren.