Medienmitteilung zum Urteil A-661/2022
Public Clouds: keine vorsorglichen Massnahmen
Im Rahmen der von der Bundesverwaltung geplanten möglichen Auslagerung von Daten in Public Clouds ersuchte eine Privatperson das Bundesverwaltungsgericht, dieses Vorhaben generell zu untersagen. Zudem verlangte sie vorsorgliche Massnahmen. Nach den Abklärungen des Bundesverwaltungsgerichts besteht hingegen keine konkrete und unmittelbare Gefahr, dass Daten der Privatperson ausgelagert werden. Das Gericht lehnt daher in einer Zwischenverfügung das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ab
Eine Privatperson ersuchte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) unter anderem um den Erlass vorsorglicher Massnahmen im Zusammenhang mit der möglichen Auslagerung von Daten in Public Clouds. Konkret fordert der Gesuchsteller vom BVGer, die Bundeskanzlei sei anzuweisen, alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Cloud-Strategie des Bundes einzustellen und auf die Auslagerung von Daten in Public Clouds zu verzichten.
Das BVGer hält in einer Zwischenverfügung fest, dass die schweizerische Verwaltungsrechtspflege weder eine generell-abstrakte Normenkontrolle noch eine Popularbeschwerde kennt. Der Privatperson kommt ein schutzwürdiges Interesse am Erlass von Massnahmen daher nur in Bezug auf die Bearbeitung seiner eigenen Personendaten zu. Diesbezüglich kann nach den Abklärungen des BVGer eine unmittelbare Gefahr verneint werden, dass die Bundeskanzlei ihn betreffende Daten in eine Public Cloud auslagert. Es besteht daher keine Notwendigkeit für den Erlass vorsorglicher Massnahmen. Das BVGer weist das Gesuch ab.
Diese Zwischenverfügung kann beim Bundesgericht angefochten werden.