Wesentliche Erhöhung der Geschäftslast

Das Bundesverwaltungsgericht verzeichnete im Jahr 2023 einen markanten Anstieg bei den eingehenden Verfahren. Dies führte zu einer Zunahme der Ende Jahr noch hängigen Verfahren, obschon das Gericht mehr Fälle als im Vorjahr erledigte.

12.03.2024

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Bild: BVGer
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Wie zu erwarten war, erhöhte sich im Jahr 2023 die Geschäftslast des Bundesverwaltungsgerichts markant. Mit 7324 Fällen gingen insgesamt 1207 mehr Fälle ein als im Vorjahr (2022: 6116). Zurückzuführen ist der Anstieg insbesondere auf die starke Zunahme der Verfahren im Asylbereich und die hohe Zahl der Beschwerden gegen den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, die AT1-Kapitalinstrumente der Credit Suisse abzuschreiben.

Aus dem Vorjahr wurden 4945 hängige Verfahren übernommen. Trotz einer Zunahme der Erledigungen um 213 Fälle auf 6655 (2022: 6442), stieg die Zahl der Pendenzen auf 5614 Fälle an (+ 669). Die durchschnittliche Verfahrensdauer wurde hingegen reduziert auf 250 Tage (2022: 283).

Ein wiederkehrendes Thema war die Spruchkörperbildung, insbesondere die Einführung eines Spruchkörpercontrollings und die Anpassungen im Geschäftsreglement (VGR). Das Gericht befasste sich weiter mit dem in diesem Zusammenhang erstellten Bericht der Rechtsprofessorin Daniela Thurnherr und den darin formulierten Empfehlungen, deren Umsetzung im Berichtsjahr abgeschlossen wurde.

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Rocco Maglio
Rocco Maglio

Medienbeauftragter