Interimistischer Generalsekretär

Bernhard Fasel, Stv. Generalsekretär
Bernhard Fasel, Interimistischer Generalsekretär

Der interimistische Leiter der Gerichtsverwaltung führt das Generalsekretariat. Ihm unterstellt sind die Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter der fünf Fachbereiche sowie die Stabsstellen. Zusätzlich stellt der interimistische Generalsekretär die Koordination der Verwaltungsaufgaben mit den anderen eidgenössischen Gerichten und der Bundesverwaltung sicher. 

In seiner Rolle als Sekretär des Gesamtgerichts, der Präsidentenkonferenz und der Verwaltungskommission nimmt der interimistische Generalsekretär an den Sitzungen der Leitungsorgane mit beratender Stimme teil. Er ist für die Vorbereitung der Geschäfte und die Umsetzung der Beschlüsse zuständig. Zusammen mit dem Gerichtspräsidenten vertritt er die Geschäfte der Leitungsorgane vor den Aufsichts- und Oberaufsichtsorganen.

https://www.bvger.ch/content/bvger/de/home/das-bundesverwaltungsgericht/organisation/generalsekretariat/generalsekretaerin.html