Medienmitteilung zum Urteil A-1248/2024
Bundesverwaltungsgericht bestätigt drittes Gleis Bellinzona–Giubiasco
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden gegen den Entscheid des Bundesamts für Verkehr (BAV) ab, der das Projekt des dritten Gleises zwischen Bellinzona und Giubiasco mit der neuen Haltestelle Piazza Indipendenza genehmigt.
Einige der siebzehn Beschwerdeführenden bestritten die Notwendigkeit des Projekts und beriefen sich dabei auf das eventuelle Projekt einer Eisenbahnumfahrung von Bellinzona. Der Grossteil der Argumentation betrifft jedoch den Lärm: Die Beschwerdeführenden beanstandeten die Bewertungen des Umweltverträglichkeitsberichts, die vorgesehene Höhe der Lärmschutzwände und die Gewährung von Erleichterungen.
Das Gericht bestätigt, dass das Projekt mit dem vom Bundesrat 2018 verabschiedeten Sachplan Verkehr (SPV-IF) übereinstimmt und ein überwiegendes öffentliches Interesse darstellt. Zudem ist die Alternative einer Eisenbahnumfahrung von Bellinzona zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisierbar: Die Planung einer solchen Eisenbahnumfahrung als integraler Bestandteil des Programms STEP wurde vom Parlament auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt verschoben. Das Gericht hat die Kritik am Umweltverträglichkeitsbericht zurückgewiesen und die Gesetzeskonformität der Lärmbeurteilungsmethoden bestätigt. Schliesslich ist die Höhe der Lärmschutzwände durch die Nähe von UNESCO-Stätten (die drei Burgen von Bellinzona) sowie des ISOS (die Stadt Bellinzona) bedingt: Die zulässige Höhe der Wände konnte angesichts der Anforderungen des Landschaftsschutzes nicht erhöht werden. Letztlich sind die Erleichterungen gerechtfertigt, da keine technisch möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen vorhanden sind.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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Artur Zazo
Leiter Kommunikation