Medienmitteilung zum Urteil F-7440/2025
Mutmassliches IS-Mitglied könnte im Irak sein
Ein mutmassliches IS-Mitglied aus der Schweiz, das in Nordsyrien inhaftiert wurde, könnte in den Irak transferiert worden sein. Das Aussendepartement EDA hat die veränderte Sachlage zu überprüfen, bevor es erneut über sein Gesuch um eine Rückführung in die Schweiz befindet.
Ein Schweizer Staatsangehöriger reiste im Jahr 2015 nach Syrien und schloss sich mutmasslich dem Islamischen Staat (IS) an. Mitte 2019 wurde er von den «Syrian Democratic Forces» (SDF) verhaftet und inhaftiert. In der Folge beantragte er bei der konsularischen Direktion (KD) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Rückführung in die Schweiz im Rahmen des konsularischen Schutzes. Im September 2025 wies die KD sein Gesuch unter Vorbehalt weiterer Unterstützung vor Ort ab. Hiergegen erhob der Betroffene Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer).
Grundlegend veränderte Sachlage
Aufgrund der veränderten Machtsituation in Nordsyrien wurden im Februar 2026 Gefangene aus den lokalen Gefängnissen der SDF in den Irak transferiert. Mutmasslich befindet sich auch der Beschwerdeführer darunter. Dort droht ihm allenfalls die Todesstrafe. Wegen der grundlegend veränderten Sachlage weist das BVGer die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Kontakt
Rocco Maglio
Medienbeauftragter