Schutz für Apples Bildmarke

Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Apple, Inc., Cupertino, gegen das Institut für Geistiges Eigentum gut. Die Marke für Ton-, Video- und Filmaufnahmen erhält Schutz in der Schweiz.

10.08.2023

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Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte der Internationalen Registrierung den Schutz verweigert, da das Bild für Abnehmer/innen direkt den Inhalt der Ton-, Video- und Filmaufnahmen und entsprechenden Datenträger beschreibe und daher nicht als Marke verstanden werde.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erwägt: Die Markeneintragung sagt nicht, für welches Thema die Aufnahmen verwendet werden. Eine Zurückweisung, weil der abgebildete Apfel das Thema bilden könnte, würde Ton-, Video- und Filmmarken als solche ausschliessen. Da das IGE kein aktuelles Bedürfnis des Marktes festgestellt hat, um das Bild zu verwenden (Freihaltebedürfnis), und dieses auch nicht typisch für die genannten Waren ist, ist der Schutz für die Schweiz zu gewähren. Würde die Marke allerdings für Medien verwendet, die thematisch von Äpfeln handeln, würde sie an Schutz verlieren.

Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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Andreas Notter
Andreas Notter

Leiter Kommunikation