Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zur Berichterstattung in der NZZ
Ein Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 24. Februar stellt die personelle Entwicklung, die Erledigungszahlen sowie die Rechtsprechungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts im Asylbereich in einer Weise dar, die in wesentlichen Punkten nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Unter dem Titel «Richter dehnen beim Bleiberecht die Regeln» zeichnet die NZZ das Bild eines Gerichts, das trotz stetigem personellem Ausbau immer weniger Urteile fälle, dessen Erledigungsquote sinke und dessen Richterinnen und Richter ihren Ermessensspielraum ausdehnten sowie Verfahren verschleppten. Diese Darstellung ist in mehrfacher Hinsicht unzutreffend.
Entgegen dem im Artikel vermittelten Eindruck wurden die 2018 geschaffenen fünf zusätzlichen Richterstellen im Jahr 2020 wieder abgebaut. Zwischen 2020 und 2024 erfolgte somit keine Aufstockung der richterlichen Kapazitäten am Bundesverwaltungsgericht. Erst nachdem das Parlament im Jahr 2024 zusätzliche Stellen bewilligt hatte, konnten erneut Richterinnen und Richter gewählt werden. Von einem kontinuierlichen personellen Ausbau kann daher keine Rede sein.
Ebenso trifft die Behauptung einer sukzessiv sinkenden Erledigungsquote nicht zu. Die aktuellen Statistiken des Gerichts zeigen vielmehr, dass die Zahl der erledigten Verfahren – insbesondere im Asylbereich – signifikant gestiegen ist. Dies ist auch eine Folge der vom Parlament 2024 bewilligten zusätzlichen fünf Richterstellen. Alle neuen Richterpersonen wurden 2025 gezielt in den Asylverfahren eingesetzt. Eine weitere zusätzliche Richterperson hat ihr Amt 2026 ebenfalls im Asylbereich angetreten. Die jüngsten Zahlen belegen, dass die verschiedenen Massnahmen wirken und zu einer deutlichen Steigerung der Erledigungen geführt haben. Die Darstellung einer kontinuierlich sinkenden Leistungsfähigkeit entbehrt daher einer sachlichen Grundlage, sowohl im Bereich des Asyls wie auch für das ganze Gericht.
Schliesslich weist das Gericht die im Artikel enthaltene Suggestion zurück, Richterinnen und Richter würden ihren Ermessensspielraum missbrauchen oder Verfahren bewusst verzögern, um materielle Effekte zugunsten von Beschwerdeführenden zu erzielen. Die Statistik zeigt vielmehr, dass der Anteil der Gutheissungen in Asylbeschwerden seit 2019 von rund 6 Prozent auf rund 2 Prozent gesunken ist. De facto ist die Gutheissungsquote von Beschwerden im Asylbereich heute sehr niedrig. Von einer grosszügigen oder ausufernden Praxis kann angesichts dieser Zahlen keine Rede sein.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet auf Grundlage der geltenden Gesetze und der verfassungsmässigen Vorgaben. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass Entscheide frei von politischen Einflüssen und ausschliesslich gestützt auf Recht und Aktenlage gefällt werden. Kritik an gerichtlichen Urteilen ist in einem Rechtsstaat legitim. Sie setzt jedoch eine zutreffende Darstellung der tatsächlichen und statistischen Verhältnisse voraus.
Das Bundesverwaltungsgericht bedauert, dass mit der genannten Berichterstattung ein verzerrtes Bild seiner Tätigkeit vermittelt wird. Es wird auch künftig transparent über seine Geschäftslast, seine organisatorischen Massnahmen und seine Rechtsprechung informieren und damit zu einer sachlichen öffentlichen Diskussion beitragen.
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Kontakt
Artur Zazo
Leiter Kommunikation