Medienmitteilung zum Urteil A-1864/2023, A-2214/2023, A-2219/2023, A-2250/2023, A-2285/2023
Tram-Bahn-Netz Lugano: Gericht bestätigt die Plangenehmigung
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerden gegen den Plangenehmigungsentscheid des Bundesamts für Verkehr für das Projekt «Tram-Bahn-Netz Lugano – Prioritätsetappe» ab.
Das Projekt umfasst eine neue, 12,2 km lange Tram-Bahn-Verbindung zwischen dem Vedeggio-Tal und dem Stadtzentrum von Lugano, darunter ein 2,2 km langer Tunnel, neue Haltestellen, Gleisausbauten und weitere Infrastrukturen. Gegen das vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigte Projekt gingen beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mehrere Beschwerden ein. Darin wurden Lärmimmissionen, Erschütterungen, Enteignungen sowie Projektmängel geltend gemacht. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerden beliefen sich die geschätzten Kosten des Projekts auf rund 514 Millionen Franken.
Unter Hervorhebung des wichtigen öffentlichen Interesses am Vorhaben bestätigt das BVGer, dass das Projekt den bundesrechtlichen Anforderungen an Umwelt- und Eigentumsschutz entspricht, und weist die Beschwerden ab, soweit darauf einzutreten ist. Das Gericht heisst die Beschwerde einer Grundeigentümerin teilweise gut, deren Grundstück von den Bauarbeiten nicht betroffen ist. Es hebt die vom BAV gewährte Erleichterung bei den Erschütterungsgrenzwerten auf. Diese war verfrüht, da im betreffenden Abschnitt keine konkreten Bauarbeiten vorgesehen sind. Diese teilweise Zulassung hat keinen Einfluss auf das Projekt. Die Beschwerden zweier weiterer Beschwerdeführender werden vollumfänglich als unzulässig erklärt, da ihnen die Beschwerdelegitimation fehlt.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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Rocco Maglio
Medienbeauftragter