Geschäftsbericht 2025

 

Das Wichtigste in Kürze

Die Geschäftslast des Bundesverwaltungsgerichts nahm im Berichtsjahr erneut zu. Insgesamt gingen 10 104 neue Fälle (Vorjahr: 8208 Fälle) ein; aus dem Vorjahr wurden 6685 Fälle übernommen. 8242 Fälle (Vorjahr: 7146 Fälle) wurden abgeschlossen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 241 Tage (Vorjahr: 249 Tage).

Das Bundesverwaltungsgericht trieb im Berichtsjahr die digitale Transformation seiner Justizprozesse weiter voran. Im Rahmen des Organisationsentwicklungsprojekts eTAF wurde insbesondere das Projekt FAJUFI weiterentwickelt. Das Gericht stellte Pilotprojekte und eigene Ansätze für die digitale Justiz vor. Im Zentrum standen Fortschritte bei MyAbi/JURIS, JAA und der Fallzuteilung. Zudem führte das Gericht Microsoft 365 ein.

Im Bereich der personellen Zusammensetzung kam es zu mehreren Veränderungen. Vier neue Richter – Kaspar Gerber, Mathias Lanz, Lukas Müller und Vincent Rittener – sowie eine neue Richterin, Christa Preisig, haben ihr Amt im Berichtsjahr angetreten. In ihrer Herbstsession 2024 bestätigte die Vereinigte Bundesversammlung alle amtierenden Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 2025 – 2030. Darüber hinaus wählten die eidgenössischen Räte in ihrer Herbstsession 2025 Ralf Imstepf (Abteilung I) und Lucien Philippe Magne (Abteilung V) als neue Richter am Bundesverwaltungsgericht. Beide haben ihre Tätigkeit Anfang 2026 aufgenommen.

Geschäftslast

Streitsachen nach Sprache

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 1. Januar 6685 Fälle aus dem Vorjahr übernommen. Bis zum Jahresende gingen 10 104 (Vorjahr 8208) neue Fälle ein, denen 8242 (Vorjahr 7146) abgeschlossene Fälle gegenüberstanden. Die Zahl der pendenten Fälle ist zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember um 1862 (+27,9%) auf 8547 gestiegen.

Art der Erledigung

2025 hiess das BVGer 235 Beschwerden vollumfänglich und 193 teilweise gut. Demgegenüber stehen 3813 Abweisungen. Auf 3359 Beschwerden ging das Bundesverwaltungsgericht nicht materiell ein (1254 Abschreibungen, 2105 Nichteintreten-Entscheide). In 436 Verfahren wies das BVGer eine Beschwerde an die Vorinstanz zurück. 

Weiterzüge ans Bundesgericht

Von den total 8242 im vergangenen Jahr gefällten Urteilen waren 6535 letztinstanzlich und somit nicht ans Bundesgericht weiterziehbar. 1707 Urteile hätten beim BGer angefochten werden können, was allerdings nur in 308 Fällen auch tatsächlich gemacht wurde. Das BVGer entschied also in 96% der Beschwerden letztinstanzlich.

Entscheidfindung / Spruchkörper

Im Jahr 2025 fanden am BVGer 5 (teils öffentliche) Urteilsberatungen statt. 2632 Urteile wurden auf dem Zirkulations mit 3 (2611) oder 5 Richter/innen (21) gefällt. Die restlichen 5605 Entscheide waren Einzelrichterentscheide, wobei in 2292 Urteilen aus dem Asylbereich die Zustimmung eines Zweitrichters nötig war. 

Entwicklung der Eingänge und Erledigungen in den letzten 10 Jahren

  • Erledigungszahlen aufgeteilt nach Abteilungen
    Abteilung Eingang 2025 Erledigung 2025 Übertrag auf 2026
    Abteilung I 583 164 419
    Abteilung II 559 214 345
    Abteilung III 563 176 387
    Abteilung IV 3377 1681 1696
    Abteilung V 3278 1621 1657
    Abteilung VI 1744 1221 523

     

Personelles

Am Jahresende waren am Bundesverwaltungsgericht
472 Personen tätig: 78 Richter/-innen (69,95 Stellen),
252 Gerichtsschreibende (213,4 Stellen), 51 Kanzleimitarbeitende in den Abteilungen (43,2 Stellen) sowie 91 Mitarbeitende im Generalsekretariat (77,5 Stellen). Gegenüber dem Vorjahresende entspricht dies einem Zuwachs von insgesamt 5 Personen, die zur Bewältigung der stark steigenden Geschäftslast beitragen. Zudem machten 4 Lernende ihre Ausbildung am Bundesverwaltungsgericht, und 17 Personen absolvierten ein Praktikum.

69,1% der am Gericht tätigen Personen sind deutscher, 23,5% französischer, 7,2% italienischer und 0,2% anderer Hauptsprache. Der Frauenanteil betrug am Ende des Berichtsjahrs über das ganze Gericht gesehen 59,3%.

Finanzen

Den Erträgen von 6 652 600 Franken stehen Aufwendungen von 96 924 900 Franken gegenüber. Der Deckungsgrad betrug somit 6,9%. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Mehrertrag von 1 028 900 Franken oder 18,3% zu verzeichnen. Bei den Gerichtsgebühren des Bundesverwaltungsgerichts wird gegenüber der Vorjahresperiode ein Mehrertrag von 777 100 Franken oder 16,2% verzeichnet, die Zahl gebührenwirksamer Verfahren hat um 13,8% zugenommen. Die durchschnittliche Gebühr pro Verfahren ist gegenüber dem Vorjahr um 2,1% auf 1184 Franken gestiegen. Die Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um 3 709 800 Franken oder 4,0% gestiegen.

Projekte und Öffentlichkeitsarbeit

eTAF

Im Berichtsjahr brachte das Bundesverwaltungsgericht sein ehrgeiziges Organisationsentwicklungsvorhaben eTAF massgeblich voran. Dieses Modernisierungsprojekt bezweckt die schrittweise Digitalisierung der Arbeitsprozesse des Gerichts, wobei prioritär die Arbeitsmethoden optimiert und der Zugang zur Justiz vereinfacht werden sollen.

Im April entschied sich die Verwaltungskommission für die Anwendung DIVA (ehem. MyAbi/Juris), die von LogObject entwickelt wird. Diese innovative Lösung, die erhebliche Verbesserungen bringt, wird die aktuellen Systeme Juris, Findinfo und Bandlimat ersetzen.

TAFSCAN

Gleichzeitig arbeitet das Gericht an einem weiteren strategischen Vorhaben: Mit dem Projekt TAFSCAN (ehem. DIDOERV) soll die Digitalisierung der Akten eingeführt und der Posteingang über ein Scancenter automatisiert werden. Obwohl sich dieses ehrgeizige Projekt noch in der Testphase befindet und einige Verzögerungen erfahren hat, ist der Start der Produktionsphase nach wie vor für 2027 geplant. Mit diesen Initiativen bekräftigt das Bundesverwaltungsgericht seinen Willen, unbeirrt an einer modernen, zugänglichen und zukunftsorientierten Justiz zu arbeiten.

Neues Medienportal

Die Medienstelle hat ein Medienportal als digitale Plattform für die Zusammenarbeit mit den Journalistinnen und Journalisten lanciert. Der Zugang ist akkreditierten Medienschaffenden vorbehalten. Mit der Einführung des neuen Portals wurde der tägliche Versand der Urteile per E-Mail abgelöst. Auf dem Portal werden nicht nur die Urteile bereitgestellt, sondern der gesamte Akkreditierungsprozess abgewickelt – vom Einreichen des Gesuchs bis zur Erteilung der Einsichtsrechte. Mit dieser Plattform wird den Medienschaffenden in vielerlei Hinsicht die Arbeit erleichtert.