Warum es nötig ist, unsere Arbeit zu erklären

Das System der Causes célèbres ermöglicht eine spezielle Kommunikation von Urteilen in Verfahren, die besonderes Medieninteresse erhalten oder von besonderem öffentlichem Interesse sind. Das Gesetz (Art. 29 VGG) schreibt dem BVGer nämlich vor, dass es die Öffentlichkeit über seine Rechtsprechung informiert. Damit kommt es einem Grundsatz des demokratischen Rechtsstaates nach. So hat das Plenum das Informationsreglement für das BVGer (SR 173.320.4) verabschiedet, das die Information der Öffentlichkeit regelt. Es stellt unter anderem die Grundlage für den Bereich Kommunikation dar, der in seinen Richtlinien die Causes célèbres geschaffen hat.
Wozu braucht es sie?
Im Zeitalter des Internets und seinem Publikationsrausch, bei dem Agenturmeldungen einfach einkopiert werden, Hintergrundarbeit und echtes Verstehenwollen aber auf der Strecke bleiben, bieten die Medienmitteilungen die Möglichkeit, den Medien mit einer allgemein verständlichen, nichtjuristischen Kurzfassung des Urteils die Arbeit zu erleichtern. So erschliesst das Gericht seine Rechtsprechung für Laien und gewährleistet einen besseren Umgang der Medien mit seiner Rechtsprechung. Damit hat unser junges Gericht eine moderne Kommunikationsform gefunden, die angesichts der Entwicklung in Gesellschaft und Medienwelt notwendig ist.
«Die Causes célèbres sind für ein Gericht, das modern sein will, eine Notwendigkeit.»
Arnaud Verdon
Die Gesetzgebung ist dermassen komplex geworden, dass es heutzutage unumgänglich ist, die Rechtsprechung für eine breite Öffentlichkeit verständlich darzustellen. Im Zeitalter des Internets haben viele Medien auch nicht mehr die Zeit und das Wissen, um unsere Informationen richtig zu behandeln. Darum lohnt sich die investierte Zeit, denn so werden die Urteile des BVGer verstanden, was in der Öffentlichkeit im Endeffekt Vertrauen zur Justiz schafft. Daher sind die Causes célèbres für ein Gericht, das modern sein will, eine Notwendigkeit.
Ist das BVGer ein Vorreiter?
Nein. Die Justiz, und speziell die Strafjustiz, stand zu allen Zeiten im Fokus des Medieninteresses. Bereits im Altertum wurden Gerichtschroniken und -annalen geführt. Die ersten Medienmitteilungen zur Rechtsprechung auf Bundesebene finden sich auf den jeweiligen amtlichen Websites des BStGer (20.2.2006), des BVGer (26.2.2009) bzw. des BGer (26.3.2009). Das BPatGer hat keine Medienmitteilungen zu seiner Rechtsprechung veröffentlicht.
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