Sistierung der AT1-Verfahren

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Zwischenverfügung vom 22. Oktober 2025 alle hängigen Verfahren betreffend die Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten mit Ausnahme des Verfahrens B-2334/2023 sistiert.

22.10.2025

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Die AT1-Verfahren bleiben sistiert, bis das Bundesgericht im Verfahren B-2334/2023 einen Entscheid gefällt hat. (Bild: Keystone)
Die AT1-Verfahren bleiben sistiert, bis das Bundesgericht im Verfahren B-2334/2023 einen Entscheid gefällt hat. (Bild: Keystone)

Im Verfahren B-2334/2023 betreffend die Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten der vormaligen Credit Suisse hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) im Teilentscheid vom 1. Oktober 2025 die Legitimation der Beschwerdeführenden bejaht und die Verfügung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) vom 19. März 2023 aufgehoben. Über die Rückabwicklung hat das BVGer noch nicht entschieden. Wie bereits in der Medienmitteilung vom 14. Oktober 2025 angekündigt, hat das BVGer mit im Bundesblatt publizierter Zwischenverfügung vom 22. Oktober 2025 alle anderen hängigen Verfahren sistiert, bis das Bundesgericht im Verfahren B-2334/2023 einen Entscheid gefällt hat.

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Artur Zazo
Artur Zazo

Leiter Kommunikation