D-6946/2013: Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs, Lageanalyse
Der Wegweisungsvollzug in weite Teile Libyens ist unzumutbar. Der Wegweisungsvollzug nach Tripolis ist grundsätzlich unzumutbar, ausnahmsweise aber beim Vorliegen begünstigender Faktoren.