C-3090/2016: Einreiseverweigerung und Wegweisung am Flughafen
Die gesetzliche Erstreckung einer Frist auf den nächstfolgenden Werktag findet keine Anwendung auf nach Stunden bemessene Fristen gemäss Art. 65 Abs. 2 AuG.
F-4921/2019: Einreiseverweigerung und Wegweisung
Art. 65 Abs. 2bis AIG. Aktuelles und praktisches Interesse an der Behandlung der Beschwerde.