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Weniger Schwarz und Weiss

Die ehemalige Gerichtsschreiberin Anne Kneer leitet heute die Hauptabteilung Arbeitsbedingungen des Kantons St. Gallen. Im Interview sagt sie, was sie dabei schätzt, was sie vermisst und warum sie ihren ersten Entscheid nie vergessen wird.

12.01.2026 - Katharina Zürcher

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Die ehemalige Gerichtsschreiberin Anne Kneer.
Wechselte von der Justiz in die Verwaltung: Anne Kneer.

Sie sind für Ihre Dissertation «Das Asylverfahren als Spezialfall» tief ins Asyl- und Verwaltungsrecht eingetaucht. Inwiefern profitieren Sie heute davon?
Das Allgemeine Verwaltungsrecht bildet auch in meiner jetzigen Tätigkeit die Grundlage des Verwaltungshandelns. Natürlich gilt im Kanton St. Gallen das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRP) und nicht das VwVG, doch zentrale Prinzipien wie das rechtliche Gehör oder die formgerechte Eröffnung einer Verfügung bleiben gleich. Am meisten profitiere ich jedoch von meiner Dissertation – nicht nur inhaltlich, sondern vor allem wegen der Zuversicht, ein Projekt eigenständig von einer leeren Seite mit blinkendem Cursor bis hin zu einem fertigen Buch führen zu können. Dieses Vertrauen in das eigene Können hat mir bei der Überarbeitung verschiedener Konzepte bereits wertvolle Dienste geleistet.

Wie nehmen Sie das Bundesverwaltungsgericht und seine Rechtsprechung heute wahr? 
Natürlich stehen das Bundesverwaltungsgericht und seine Rechtsprechung für mich heute nicht mehr im Mittelpunkt meiner Aufmerksamkeit. Den Rechtsprechungs-Newsletter habe ich aber weiterhin abonniert, und wenn ein neues Urteil angekündigt wird, klicke ich meistens neugierig auf den Link, bleibe dann aber bei der Überschrift und habe keine Zeit mehr, alle Erwägungen genau zwischen den Zeilen durchzulesen. Schade, denn dort verbergen sich ja oft die spannenden Aussagen. Von aussen nehme ich das Gericht als verschlossen, aber sehr professionell wahr. Eine informelle Verfahrensstandanfrage zu erhalten ist ein Ding der Unmöglichkeit, was ich nicht immer verstehe. Ob dieses Beharren auf der Schriftlichkeit und Formalismus in der Zusammenarbeit mit Behörden von aussen wirklich immer zwingend notwendig ist? Am meisten in den Fokus rückt das Gericht für mich heute, wenn wir auf einen Entscheid in einem Asylverfahren warten, gerade etwa bei einem zu treffenden Entscheid über eine Arbeitsbewilligung. Dann wandert mein Blick oft hinüber zum Turm, und ich hoffe auf eine baldige Entscheidung.

«Das Tempo in der Verwaltung ist deutlich höher und der Pragmatismus ist ausgeprägter»

Anne Kneer

Anne Kneer, wie haben Sie als ehemalige Gerichtsschreiberin des Bundesverwaltungsgerichts den Wechsel von der Justiz in die kantonale Verwaltung erlebt? 
Auch wenn es überraschen mag: Das Tempo in der Verwaltung ist deutlich höher, und der Pragmatismus ist ausgeprägter. Wir arbeiten als erste Entscheidungsinstanz und haben noch keine Verfügung vorliegen, die wir als richtig oder falsch beurteilen müssten. Es geht weniger darum, im Einzelfall die juristisch zutreffendste Entscheidung zu fällen, sondern vielmehr darum, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die verschiedenen Interessen zahlreicher Akteure zu berücksichtigen und eine gute Lösung zu finden, die auch für ähnliche Fälle tragfähig ist. Es gibt also weniger Schwarz und Weiss, dafür mehr Grau. Ich finde die vielen Entscheidungen, die neben den Verfahren und dem Kerngeschäft zu treffen sind, besonders spannend – sei es im personellen Bereich, bei der IT-Beschaffung oder auch nur bei der Frage, wohin der nächste Abteilungsausflug gehen soll.

Mit welchen Gefühlen und Erinnerungen blicken Sie auf Ihre Zeit als Gerichtsschreiberin der Abteilung IV zurück? 
Es war für mich eine sehr lehrreiche Zeit. Ich kam direkt nach dem Studium ans BVGer und lernte dort, juristisch präzise auch zwischen den Zeilen zu schreiben. Ich vergesse nie mehr, wie unverständlich mir der erste «Dass-Entscheid» vorkam und versuche dieses Gefühl immer wieder abzurufen, wenn ich gegen aussen kommuniziere. Auch die Bedeutung und Wirkung des Verfahrensrechts schätze ich bis heute und greife gerne darauf zurück. Am BVGer habe ich zudem das Asylrecht in der Tiefe kennengelernt und konnte an mehreren Publikationen mitwirken. Besonders geprägt haben mich meine beiden Vorgesetzten Nina Spälti Giannakitsas und Contessina Theis, von denen ich sowohl fachlich als auch persönlich viel gelernt habe – sie sind für mich nach wie vor grosse Vorbilder. Nicht zuletzt ist mir aus dieser Zeit ein wertvolles Netzwerk geblieben – und einige sehr gute Freundschaften. Diese Personen, die ebenfalls das «Forum» lesen, seien an dieser Stelle herzlich gegrüsst. 

Gibt es etwas, das Sie heute vermissen? Oder gibt es umgekehrt etwas, das Sie im Vergleich zu früher besonders schätzen?
Was ich vermisse, ist die Zeit, mich vertieft mit einem Thema auseinanderzusetzen, an einem juristischen Detail zu feilen – und die letzte Entscheidungsinstanz zu sein. Auch dass ich im Asylrecht nicht mehr absolut auf dem neuesten Stand bin, bedaure ich manchmal – besonders dann, wenn mich meine Freundinnen immer häufiger korrigieren und mir klar wird, dass mein Wissen inzwischen veraltet ist. Und ja, ich vermisse auch die Grosszügigkeit des Bundes, sei es bei der Entlöhnung oder den vielen Benefits, die man damals fast als selbstverständlich empfand. Etwa die Kita-Beiträge oder die Möglichkeit, einen Arztbesuch als Kurzabsenz zu verbuchen – einmalig. Heute hingegen schätze ich wie gesagt das hohe Tempo, das Multitasking, die Vielzahl an Entscheidungen und vor allem die Möglichkeit, strategisch zu denken statt stets im Einzelfall.

Box zur Person

Anne Kneer begann ihre berufliche Karriere am Bundesverwaltungsgericht. Nach einem halbjährigen Praktikum arbeitete sie von 2013 bis 2019 als Gerichtsschreiberin der Abteilung IV. Danach wechselte sie für ein Jahr an die Universität St. Gallen, wo sie als Assistentin am Lehrstuhl Schindler ihre Dissertation beendete. Nach einer vierjährigen Tätigkeit als Leiterin Rechtsdienst des Migrationsamts St. Gallen ist sie seit Mai 2024 Leiterin der Hauptabteilung Arbeitsbedingungen des Kantons St. Gallen. Dazu gehören die rund 35 Personen zählenden Abteilungen Arbeitsinspektorat (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) und Arbeitsmarkt. Diese ist zuständig für den Vollzug der Flankierenden Massnahmen der Personenfreizügigkeit, die Drittstaatenzulassungen, die Arbeitsbewilligungen für Personen mit Schutzstatus, das Meldewesen Personenfreizügigkeit und vorläufig aufgenommene und Flüchtlinge, die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton St. Gallen und die Casinokontrollen.

 

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