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Die schlanke Entscheidungsmaschine

Das Bundespatentgericht feiert 2022 sein zehnjähriges Bestehen. Gerichtspräsident Mark Schweizer setzt sich dafür ein, dass das jüngste und kleinste Gericht auf Bundesebene in weiteren zehn Jahren das beste Patentgericht Europas ist.

27.12.2022 - Katharina Zürcher

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Portrait Mark Schweizer
Präsident des Bundespatentgerichts: Mark Schweizer. Foto: Katharina Zürcher

Mark Schweizer, wie würden Sie das Bundespatentgericht in drei Worten beschreiben?

Lean deciding machine.

Eine schlanke Entscheidungsmaschine – warum auf Englisch?

Englisch ist eine wichtige Sprache für uns. Wir sind das einzige Gericht in der Schweiz, an dem man mit dem Einverständnis beider Parteien auf Englisch prozessieren kann. Etwa ein Fünftel unserer Verfahren wird auf Englisch geführt, doch die Urteile müssen in einer Amtssprache verfasst sein – in rund 70 Prozent ist das Deutsch.

Wie viele Urteile fällen Sie pro Jahr und wie umfangreich sind diese?

Jährlich erlassen wir zwischen 10 und 15 Entscheide, die im Durchschnitt etwa 80 Seiten umfassen. Es sind technisch komplizierte und anspruchsvolle Fälle. Die sich stellenden Fragen erfordern spezielles Fachwissen, weshalb die meisten unserer rund 40 nebenamtlichen Richter auch über eine technische Ausbildung verfügen.

Können Sie ein Urteil des BPatGer nennen, das Sie als besonders wichtig erachten?

Da gibt es viele, aber ich denke, das Teilurteil O2017_007 vom 1. November 2019 ist wichtig. Es betraf die Patentierung der Darstellung von Information auf dem Bildschirm einer Beatmungsmaschine. Die Darstellung von Information als solcher ist nicht patentierbar. Wir mussten entscheiden, unter welchen Bedingungen auch die Darstellung von Information ein technisches Problem löst und patentierbar ist. Das ist wichtig, weil es grafische Benutzeroberflächen natürlich schon lange gibt, aber im Zusammenhang mit Augmented Reality und Virtual Reality auch viel Innovation in diesem Bereich stattfindet.

Neben Tobias Bremi sind Sie der einzige hauptamtliche Richter. Welche Rolle kommt Ihnen zu?

Meine Aufgabe sehe ich unter anderem darin, die «unité de doctrine» unserer Rechtsprechung sicherzustellen. Sie soll kohärent sein, und es soll für die Rechtssuchenden vorhersehbar sein, wie wir gewisse Fragen sehen. Als Gerichtspräsident leite ich zudem die zweimal jährlich stattfindenden Plenarversammlungen, bei denen wir am gemeinsamen Verständnis unserer Arbeitsweise und unserer Rechtsprechung arbeiten.

«Meine Aufgabe sehe ich unter anderem darin, die «unité de doctrine» unserer Rechtsprechung sicherzustellen.»

Mark Schweizer

Sie präsidieren das Bundespatentgericht seit gut vier Jahren. Vorher waren Sie zehn Jahre in einer grossen Wirtschaftskanzlei tätig. Haben Sie den Wechsel nie bereut?

Überhaupt nicht. Da ich vorher schon als nebenamtlicher Richter tätig gewesen war, wusste ich ungefähr, was auf mich zukommt. Natürlich gibt es gewisse Nachteile aufgrund der Kleinheit des Gerichts. Sie macht den Arbeitsalltag manchmal etwas einsam. Neben den beiden hauptamtlichen Richtern gibt es nur den ersten Gerichtsschreiber und bei seiner Abwesenheit dessen Stellvertreter sowie zwei Kanzleimitarbeiterinnen, die regelmässig in St. Gallen anwesend sind. Normalerweise sind wir zu dritt hier, heute sogar nur zu zweit.

Warum beschäftigen Sie nur einen Gerichtsschreiber? Schreiben die Richter die Urteile selber?

Bei der fachtechnischen Beurteilung sind Recht und Tatfragen so eng verknüpft, dass sie sich de facto nicht trennen lassen. Das Kernstück des Urteils kann deshalb nur eine Fachperson verfassen – sei das ein Chemiker, Physiker, Maschinenbauer oder Elektroingenieur. Der Gerichtsschreiber kümmert sich vornehmlich um die prozessualen Fragen. Bin ich im Spruchkörper, schreibe ich das Urteil gerne selbst.

Wie sieht ein typischer Arbeitstag bei Ihnen aus?

Meistens verbringe ich ihn vor allem mit dem Lesen von Akten und Fachrichtervoten, den vorläufigen Beurteilungen der fachtechnischen Aspekte durch die Fachrichter. Zudem beantworte ich die eingehenden E-Mails. Das sind so wenige, dass ich anfangs dachte, mein Outlook-Konto sei defekt. Auch das Telefon ist meistens stumm: Wer mit dem Gericht kommuniziert, tut dies schriftlich auf dem Postweg.

Wie gestaltet sich die Spruchkörperbildung am Bundespatentgericht?

Der Spruchkörper besteht in der Regel aus drei, bei Grundsatzfragen aus fünf Richterinnen und Richtern. Die Fallzuteilung liegt in meiner Verantwortung; die wichtigsten Kriterien sind die Sprache und das technische Fachgebiet. Auf den ersten Blick scheint der Pool von 30 technischen Richtern gross. Doch wenn ich etwa einen Physiker brauche, kommen noch sechs infrage. Ist die Verfahrenssprache Deutsch, sind es noch vier. Und von diesen vier haben vielleicht zwei einen Interessenskonflikt. Manchmal muss ich froh sein, wenn ich jemanden finde, der den Fall übernehmen kann.

Wie wirkt sich die Mitarbeit von nicht juristisch gebildeten Richtern auf die Entscheidfindung und das Urteil aus?

Patentanwälte haben zwar keine juristische Ausbildung im Zivilrecht, wohl aber im Patentrecht. Ich finde es sehr bereichernd, mit ihnen zusammenzuarbeiten. Unsere Verhandlungen sind immer mündlich. An den daran anschliessenden Beratungen wird der technische Sachverhalt diskutiert. Die mündlichen Beratungen finde ich sehr qualitätsfördernd. Wenn mir eine Antwort juristisch logisch erscheint, über die alle Nichtjuristen den Kopf schütteln, gehe ich nochmals über die Bücher.

Wie stellen Sie sicher, dass die Mitglieder des Spruchkörpers keinen Interessenskonflikt haben?

Einerseits durch Transparenz: Unsere Richter sind mitsamt ihren Arbeitgebern auf unserer Homepage aufgelistet. Andererseits klären wir im Vorfeld sehr sorgfältig ab, dass es keine Beziehungen zwischen Richterinnen und Parteien gibt. Nicht ganz einfach ist das manchmal bei grossen Konzernen mit Tochtergesellschaften, deren Namen keine Rückschlüsse auf die Mutterkonzerne zulassen.

Shape

10 Jahre Bundespatentgericht

Als das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes beurteilt das Bundespatentgericht zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente. Das Gericht, das seine Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen hat, löste die 26 Kantonsgerichte ab, die wenig Erfahrung mit patentrechtlichen Fällen hatten und deshalb oft überfordert waren.

Das technische Wissen im Spruchkörper garantieren die rund 30 technischen nebenamtlichen Richter – vor allem Chemikerinnen, Physiker, Maschinenbauer. Sie werden wie die rund zehn juristischen nebenamtlichen Richterinnen vom eidgenössischen Parlament für sechs Jahre gewählt. Allgemeine Steuergelder werden für den Gerichtsbetrieb keine aufgewendet. Die Hälfte des Budgets wird durch die Gerichtsgebühren gedeckt, den Rest übernimmt das Institut für Geistiges Eigentum, dessen Überschuss mehrheitlich aus den Jahresgebühren der Patente stammt.

Wie arbeiten Sie mit den nebenamtlichen Richtern, die ja nicht vor Ort sind, zusammen?
Alle Verfahrensakten werden bei uns eingescannt. Die nebenamtlichen Richter haben über eine gemeinsame Plattform Zugriff darauf. Für die Verhandlung nutzen wir meistens die Gerichtssäle des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gesetz erlaubt es uns auch, in den Kantonen tagen – wir verfügen über einen sogenannten fliegenden Gerichtsstand. Kommen die Parteien aus der Westschweiz, gehen wir häufig nach Neuchâtel ins Hôtel de ville. Der dortige Gerichtssaal ist mit seinem knarrenden Parkett, den Säulen und reichen Schnitzereien das ziemliche Gegenteil der kühlen Betonarchitektur am BVGer.

Neben den Verhandlungsräumen nutzen Sie auch andere Dienstleistungen des BVGer. Bewährt sich das?
Ja, das funktioniert gut. Wir haben einen Dienstleistungsvertrag und beziehen gegen Entgelt Leistungen in den Bereichen Finanzen und Controlling, Human Resources und Informatik. Ich bin nicht unglücklich, dass ich mich nicht um Digitalisierungsprojekte oder Personalführungsfragen kümmern muss. So sind 80 Prozent meiner Zeit für die Rechtsprechung und der Rest für Präsidialaufgaben reserviert.

Werfen wir noch einen Blick in die Zukunft: Welche Entwicklungen und Herausforderungen sehen Sie auf die Justiz zukommen?
Handlungsbedarf sehe ich in Bezug auf die Kosten und die Dauer der Verfahren. Hat eine Partei kein Geld, erhält sie die unentgeltliche Prozessführung; hat sie viel Geld, spielen Prozesskosten keine grosse Rolle. Aber für alle dazwischen wird es schwierig: Unsere Justiz ist so teuer geworden, dass sie für den Mittelstand und die KMUs je länger desto unerschwinglicher wird. Wir müssen die Kosten der Justiz senken, sodass auch Durchschnittsbürger innert vernünftiger Frist zu ihrem Recht kommen. Natürlich liegt der Fehler nicht allein bei den Gerichten, denn ein Grossteil der Kosten wird auch durch die Anwälte verursacht. Das führt zu Frustration bei den Rechtssuchenden.

Wo steht das Bundespatentgericht im Jahr 2032?
Bei meinem Amtsantritt vor vier Jahren habe ich gesagt, dass wir das beste Patentgericht in Europa werden wollen. In zehn Jahren soll dieses Ziel verwirklicht sein.

Portrait Mark Schweizer

ZUR PERSON

Mark Schweizer präsidiert das Bundespatentgericht seit dem 1. Januar 2018. Zuvor arbeitete er während zehn Jahren als prozessführender Anwalt für Immaterialgüter- und Patentrecht in einer grossen Wirtschaftskanzlei in Zürich. Der 49-Jährige ist Privatdozent für Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Zivilprozessrecht an der Universität St. Gallen und wohnt mit seiner Familie in Winterthur.

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