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Pendenzen weiter abgebaut
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2022 zum zweiten Mal in Folge die Zahl der hängigen Verfahren abgebaut. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist auf 9.3 Monate gesunken.

Im Berichtsjahr hat sich die Geschäftslast des Bundesverwaltungsgerichts leicht erhöht. Insgesamt gingen 6106 Fälle ein (Vorjahr 5708), während aus dem Vorjahr 5264 Fälle übernommen wurden. Das Gericht erledigte 6442 Fälle (Vorjahr 5977) und reduzierte dadurch die hängigen Verfahren um 336 Fälle. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 283 Tage (Vorjahr 306). Angesichts der stark ansteigenden Eingänge im Asylbereich kann bei diesen die Einhaltung der gesetzlichen Behandlungsfristen mit den bestehenden Personalressourcen nicht gewährleistet werden.
Im Bereich der Spruchkörperbildung (Art und Weise, wie die Richtergremien gebildet werden) hat das Gericht sein System erneut weiterentwickelt. So wurde auf den 1. Januar 2022 insbesondere ein neues Spruchkörpercontrolling auf Gerichtsebene eingeführt. Zudem verabschiedete Anfang Dezember die Versammelte Richterschaft (Gesamtgericht) eine Anpassung des Geschäftsreglements, das die Kriterien der Spruchkörperbildung enthält. Die Anpassung wird 2023 in der Amtlichen Sammlung publiziert.
Gestützt auf die Erfahrungen der Coronapandemie erliess das Gesamtgericht eine neue Richtlinie zum mobilen Arbeiten für die Richterinnen und Richter und passte die für die Mitarbeitenden schon bestehende an.
Kontakt

Rocco Maglio
Medienbeauftragter