Das Bundesverwaltungsgericht gelangt in einem Grundsatzurteil zum Schluss, dass das Staatssekretariat für Migration bei der Aufhebung von vorläufigen Aufnahmen das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten hat. Es zeigt zudem auf, dass die vorläufige Aufnahme im Lauf der Jahre bedeutende gesetzliche Anpassungen erfahren hat, welche die Rechtsstellung von vorläufig Aufgenommenen stärken.