31.03.2023
Asylsuchende, welche gestützt auf die Dublin-III-Verordnung nach Kroatien überstellt werden, erhalten auch vor dem Hintergrund der bekannten Pushback-Problematik Zugang zum dortigen Asylverfahren. Zu diesem Ergebnis gelangt das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil.