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Ein Urteil ist immer ein Teamprodukt
Gibt es weitere Aspekte der richterlichen Arbeit, die Sie herausfordern?
Was mir Sorgen bereitet, ist die zunehmende Verpolitisierung der Justiz. Vor dem Hintergrund der Entwicklung in anderen Ländern hoffe ich inständig, dass wir unsere Rechtsstaatlichkeit bewahren können. Diese ist, wie wir zurzeit sehen, kein Selbstläufer. Vielmehr müssen wir alle unseren Beitrag dazu leisten.
Sie sind seit 14 Jahren Richterin. War das schon immer Ihr Traumberuf?
Nein, ich habe erst mit Ende zwanzig auf dem zweiten Bildungsweg Jus studiert. Mein Antrieb war, das System zu verstehen, in dem wir leben. Mit diesem Verständnis wollte ich andere unterstützen, die diese Möglichkeit nicht haben. Ich war lange als Anwältin und Rechtsberaterin in verschiedenen Bereichen tätig und habe das sehr gerne gemacht. Als Richterin setze ich mich nun auf einer anderen Ebene für die Menschen in unserem Land und für unseren Rechtsstaat ein. Diese Tätigkeit finde ich enorm erfüllend.
Was gefällt Ihnen speziell an Ihrem Amt?
Das Schöne am Richterinnenberuf ist, dass ich mein juristisches Wissen und meine Erfahrung einbringen kann und Entscheidungsmacht habe. Ich finde es eine wunderbare Arbeit! Es ist ein unablässiges Bemühen, das Recht so anzuwenden, dass ein fairer und korrekter Entscheid für die Betroffenen daraus resultiert. Dieser Einfluss auf die rechtsstaatliche und korrekte Rechtsanwendung ist wesentlich für mich. Ich fühle mich sehr privilegiert, dass ich eine solche Arbeit machen darf. Dabei achte ich darauf, nie die Demut zu verlieren. Denn als Richterin habe ich eine grosse Verantwortung. Das muss ich mir immer wieder vor Augen halten. Bei all dem Druck, dem wir täglich ausgesetzt sind, besteht sonst die Gefahr zu vergessen, was für ein Amt uns verliehen worden ist.
Sie setzen sich auch für das ganze Gericht ein, waren von 2021 bis 2023 Präsidentin der Abteilung IV und sind aktuell Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts. Was motiviert Sie dazu?
Es macht mir Freude, nicht allein in der Rechtsprechung tätig zu sein, sondern auch einen Beitrag für das Gesamte zu leisten. Teamwork ist dabei zentral. So fand ich es als Abteilungspräsidentin sehr bereichernd, zusammen mit meinem damaligen Vizepräsidenten Gérald Bovier zu schauen, dass es für alle der damals 72 Personen in unserer Abteilung gut läuft. Nachdem ich dieses Amt abgegeben hatte, begann mir der Einsatz für das Ganze zu fehlen. Ich bin darum sehr glücklich, mich jetzt zusammen mit Claudia Cotting in der Leitung des Bundesverwaltungsgerichts engagieren zu können. Mir gefallen die vielschichtigen Aufgaben und der Umstand, dass ich viel mit Menschen zu tun habe.
Was möchten Sie als Vizepräsidentin bewirken?
Es ist mir ein grosses Anliegen, dass das Bundesverwaltungsgericht gut funktioniert und einen guten Ruf geniesst. Prioritär ist, dass es den Menschen, die hier arbeiten, wohl ist, sodass sie ihre Arbeit bestmöglich erledigen können. Auch hier dreht sich alles um Teamwork – wenn auch in einer etwas anderen Form als bei der richterlichen Arbeit. Als Richterin habe ich mein Arbeitsteam, also mein Team von Gerichtsschreibenden, mit denen ich intensiv zusammenarbeite. Auch in der Abteilung bilden wir Richterinnen und Richter ein Team. Und ein starker Teamgeist weht auch in der Verwaltungskommission: Zusammen mit der Generalsekretärin bringen wir unsere zum Teil unterschiedlichen Blickwinkel und Meinungen zum Wohl des Gerichts ein.
Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, welcher wäre es?
Ein kollegialer und respektvoller Umgang am Gericht ist mir sehr wichtig. Wird Sand ins Getriebe gestreut, kostet es enorm viel Geld und Energie, diesen zu entfernen und das Ganze wieder zum reibungslosen Laufen zu bringen. Ich wünsche mir deshalb, dass sich jeder und jede Einzelne vom positiven BVGer-Geist inspirieren und mittragen lässt. Es gibt so viele feine Menschen an unserem Gericht, so wunderbar vielfältige Stimmen, so viel konstruktive Energie! Diese Vielfalt und Kraft ist ein kostbarer Schatz, den wir sorgfältig hüten müssen.
«Rechtsstaatlichkeit ist kein Selbstläufer. Wir alle müssen unseren Beitrag dazu leisten»
Conessina Theis
Contessina Theis, was bedeutet Teamarbeit für Sie?
Alles. Aus meiner Sicht eignet sich die Juristerei sehr gut für Teamarbeit. Sie eignet sich auch, um allein im Kämmerlein zu brüten, aber ich bin überzeugt, dass verschiedene Sichtweisen bereichern und zu einem guten Resultat beitragen. Gemeinsam etwas zu erreichen, war und ist mir immer das Wichtigste.
Gilt das auch für die richterliche Arbeit?
Auf jeden Fall. Nicht umsonst besteht ein Spruchgremium aus drei Richterpersonen plus einem oder einer Gerichtsschreibenden. So ergibt sich ein Achtaugenprinzip. Dieses erhöht die Garantie auf einen ausgewogenen, überlegten und guten Entscheid. Gerade im Asylrecht, wo wir letztinstanzlich entscheiden, bin ich oft froh darüber.
Was ist mit Einzelrichterentscheiden?
Die meisten Entscheide ergehen im Dreiergremium, werden also von drei Richter/-innen angeschaut. Einzelrichterentscheide gibt es im Asylrecht nur bei offensichtlich begründeten oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden, und auch dann ist die Zustimmung einer Zweitrichterin erforderlich. Stimmt diese der durch den Instruktionsrichter festgestellten offensichtlichen (Un-)Begründetheit nicht zu, wird ein Dreiergremium gebildet. So ist ein Urteil letztlich immer ein Teamprodukt.
Wie kommt ein Entscheid im Dreiergremium genau zustande?
Die erste Zirkulation des durch Instruktionsrichterin und Gerichtsschreiber ausgearbeiteten Urteilsentwurfs erfolgt schriftlich. Bei der schriftlichen Zirkulation ist Einstimmigkeit nötig, damit der Entscheid zustande kommt. Vertreten die Zweit- und/oder die Drittrichterin eine abweichende Meinung, versucht man, diese Differenzen auszuräumen, und es folgt eine zweite schriftliche Zirkulation mit angepasstem Urteilsentwurf. Wird auch in der zweiten Runde keine Einigkeit erzielt, gibt es eine mündliche Beratung. Die drei Richterinnen und Richter setzen sich also zusammen und legen ihre Sichtweisen dar. Kommt auch hier keine Einigung zustande, wird abgestimmt, und der Entscheid fällt zwei zu eins.
Das klingt nach einem harten Ringen um ein gutes Urteil.
Das kann es tatsächlich sein. Ich mache mir die Entscheidfindung jedenfalls nie leicht, denn unsere Entscheide sind für die betroffenen Beschwerdeführenden von grosser Tragweite. So finde ich es im Asylrecht herausfordernd, dass wir letztinstanzlich entscheiden. Es sind oft Glaubhaftigkeitsprüfungen, aufgrund derer wir entscheiden müssen, und da kann eigentlich niemand Gewissheit haben.
CONTESSINA THEIS, geboren 1965, studierte in Zürich und Berlin Recht und erwarb das Zürcher Anwaltspatent. Sie verfügt über Berufserfahrung als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundesamt für Flüchtlinge, Partnerin in einer Advokatur, Rechtsberaterin beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich, Fachrichterin am Mietgericht Zürich, Kommissionssekretärin der Parlamentsdienste des Zürcher Kantonsrats, Anwältin im Rechtsdienst der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und Rechtsberaterin des United High Commissioner for Refugees (UNHCR). Ans Bundesverwaltungsgericht kam Contessina Theis als Gerichtsschreiberin im Jahr 2007. 2011 wurde sie zur Richterin gewählt. Sie war von 2021 bis 2023 Präsidentin der Abteilung IV und ist seit Anfang Jahr Vizepräsidentin des Gerichts. In der Freizeit spielt die Zürcherin Tennis, macht Yoga und ist gerne in der Natur unterwegs. Zweisprachig aufgewachsen, liest sie ihre bevorzugte Literaturgattung, Krimis, ausschliesslich auf Englisch.
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