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Vorwärts in die digitale Zukunft

Beat Weber, haben Sie eine spezielle Affinität zum digitalen Arbeiten?
Ich habe seit meiner Jugendzeit eine Affinität zu allem, was Technik anbelangt. Das Technische, Regelbasierte hat mich auf meinem Weg zur Juristerei immer fasziniert. Ich mag aber auch die Kreativität, die der gerichtlichen Arbeit ebenso innewohnt wie meinen früheren Tätigkeiten als Sekundarlehrer und Musiker.
Sie sind in der Verwaltungskommission des Gerichts zuständig für die laufenden Digitalisierungsprojekte. Was motiviert Sie zu diesem Engagement?
Mich motiviert die Aussicht, dass die Digitalisierungsprozesse unsere Arbeit erleichtern, längerfristig auch beschleunigen. Auf jeden Fall werden sie uns so unterstützen, dass wir uns auf unsere eigentliche Aufgabe, die Rechtsprechung, konzentrieren können.
Sind die Projekte auf Kurs?
Ja, insgesamt sieht es gut aus. Es sind verschiedene Teilprojekte, die systembedingt zusammenhängen. Bei unseren Projekten berücksichtigen wir auch die Anschlussfähigkeit an Justitia.swiss. Auf dieser landesweiten Kommunikationsplattform wird künftig der Datenaustausch zwischen dem Gericht, den Beschwerdeführenden und der Verwaltung stattfinden. Was mir neben der möglichst reibungslosen Umsetzung der Projekte ein Hauptanliegen ist, sind die Schulungen: Die Anwenderinnen und Anwender sollen umfassend geschult und bei der Einführung gut begleitet werden.
«Möglichkeiten für den Einsatz von KI sehe ich in der juristischen Recherche, bei der Indexierung der Vorakten oder beim Anonymisieren der Urteile. Inwiefern künstliche Intelligenz dereinst selbständig Entscheide schreiben kann, wird sich weisen»
Beat Weber
Inwiefern wird künstliche Intelligenz (KI) bei den neuen Anwendungen eine Rolle spielen?
Möglichkeiten für den Einsatz von KI sehe ich zum Beispiel bei der juristischen Recherche über unsere Bibliothek oder bei der Anonymisierung der Urteile. Diese erfolgt bei gewissen Gerichten schon heute mithilfe von KI. Auch zur «klugen» Indexierung der Vorakten und zur Zusammenfassung von Inhalten kann künstliche Intelligenz eingesetzt werden. Inwiefern sie dereinst selbständig Entscheide produzieren kann, wird sich weisen. Bei einem Nichteintretensentscheid wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss zum Beispiel kann ich mir das vorstellen. Auf jeden Fall werden die neuen Applikationen zulassen, dass weitere Entwicklungen – unter Integration von KI – möglich sind.
Mit Justitia 4.0 sollen Gerichtsverfahren schweizweit digital geführt werden können. Wie sieht es mit dem Pilotprojekt des Bundesverwaltungsgerichts aus?
Das Bundesverwaltungsgericht gehört schweizweit zu den Testanwendern. Mit dem BEKJ, dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz, besteht nun die rechtliche Grundlage dazu.
Beat Weber ist seit dem Jahr 2008 als Richter der Abteilung III tätig, die er 2023 und 2024 auch präsidierte. Seit Januar ist er in der Verwaltungskommission für die Digitalisierung zuständig. Sein Ausbildungsweg führte ihn vom Sekundarlehrerpatent und das Konservatorium Freiburg zum Rechtsstudium in Freiburg. Bevor er ans Bundesverwaltungsgericht kam, sammelte er juristische Erfahrung im Bundesamt für Flüchtlinge, im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie und als Richter der Schweizerischen Asylrekurskommission.
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